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Und ebenso erklärte ja wieder das ebenso große Concil zu Basel 1431 — 1443 den Pabst Eugen IV. 1439 für einen Störer des Kirchenfriedens und Ketzer, weil er den Grundsatz nicht anerkannte, daß ein Concil über dem Papste stehe, und setzte ihn ab.
Hielten alle diese Bischöfe den Pabst für unfehlbar? oder standen sie nicht vielmehr auf dem Standpunkte des Altkatholicismus? Sind darnach die Altkatholiken keine Katholiken?
Erst die Reformation verrückt den Standpunkt und gibt der Bezeichnung „römisch-katholisch" im Gegensatz zu den Protestanten einen engeren Sinn: die Jesuiten verdächtigen seitdem jeden Episcopaliflen als Protestanten und Ketzer. Und doch ist es nur Lug und Trug, daß das Ooneilium l'riZsutinurn die bischöflichen Rechte aufgegeben, d. h. den Papst für autonom ohne ein allgemeines Concil und ohne die Bischöfe, oder gar für infallibel erklärt habe.
Wahr ist nur, daß, nachdem einmal die Frage cl« ^urs clivino resiäsutias exiseoporum aufgeworfen war, in welcher das ganze Recht der Bischöfe (Epi- scopalsystem) lag und liegt, man von Rom aus Alles daran setzte, um eine ausdrückliche Erklärung des Concils im Sinne des Episcopalsystems zu hindern, und daß das soweit durch die italienischen Creaturen des Papstes gelang, aber umgekehrt ließen die Bischöfe keinen Ausdruck passiren, der irgendwie gegen das Episcopalsystem gedeutet werden könnte, während materiell, der Wirklichkeit nach, die Bischöfe gegen die Autonomie, also auch gegen die Unfehlbarkeit des Papstes waren, er^o das Vaticanische Concil von 1870 in der Sache und dem kirchlichen Interesse schlechthin dem Triden tinischen Concil widerspricht. Das ist nach den Quellen und den geheimen Acten des Concils von Trident, wie sie nach und nach an den Tag gekommen sind, auch bald von Sarpi so nachgewiesen, unwidersprechlich:— möglich freilich, daß die „Germania" und ihre Gelehrten das nicht wissen.
Und dieser ächte Katholicismus fand dann auch in Veranlassung der unchristlichen jesuitischen Moral durch den Jansenistischen Streit (1640—1713) seinen formalen Ausdruck und seine reale Verkörperung in den holländischen Diöcesen: Utrecht, Harlem und Deventer, officiell von der holländischen Regierung als die alte katholische Kirche (im Gegensatz zu den „Romschen") anerkannt, und Altkatholicismus genannt, so daß daher der Name stammt.
Aber kaum hatten sich durch den Westphälischen Frieden die kirchlichen Verhältnisse fester geordnet, den Protestanten gegenüber, so erscheint das Episcopalsystem wieder (ja schon 1611 durch Edmund Richer gegen Bellarmin), in hervorragender Weise in den 4 artieuli vec;1iZ8i-i6 gkllieirna« 1682, welche schlechthin nichts als der Altkatholicismus sind, dann in der Josephinischen und Leopoldinischen Gesetzgebung (1781 — 1790).