Beitrag 
Die politische Presse im Groß-Herzogtum Luxemburg.
Seite
80
Einzelbild herunterladen
 

80

Wie hochherzig von demAvenir"! Und doch gab es bei unsCre'tins", welche diese Hochherzigkeit nicht zu schätzen wußten. Auch unser Bruder, der deutsche Michel, schien dieser Meinung zu sein- Er verbat sich 1867 ein für allemal die französische Entsumpfung in einem deutschen Lande und bei einem deutschen Brudervolke und so sitzen wir noch bis zum heutigen Tag, wo wir 67 saßen, und das, Dank unserer wackern Zeitungspresse, oder besser, den Patronen und Leitern hinter der Scene, die da, aus eitel Rache gegen denPreuß", der uns 1867 nicht wollte, französisch werden lassen, uns Andern, die doch am Uebel keine Schuld tragen, blenden möchten durchSand in die Augen" den die Strohmänner ihrer Organe ausstreuen, und uns mit ihrem Haß und ihrer Rache verfolgen, da uns die Augen nach wie vor hell­sichtig offen stehen. N. Steffen.

Lin Kmiosum aus Weimar's vorclasstscher Jett.

Von Gottes Gnaden Ernst August Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg auch Engern und Westphalen. Unsern gnädigsten Gruß zuvor, Würdige, Neste Liebe Andächtige und Getreue! Wir lassen Euch hiermit ohnverhalten, was maßen in vorigen Zeiten zur Gewohnheit gediehen, daß von den getreuen Ständten bei jedesmaliger Verwilligung denen zeitigen Präsidenten, Kanzler und andern ohne Borbewußt und Genehmhaltung des Landesherrn, durch Hülfe einiger Landes Ständte ein Präsent, oder wohl gar eine jährliche Besoldung ausgesetzt worden. Gleichwie Wir nun aber als Landesherr dergleichen üble eingeführte Gewohnheit gänzlich abgeschafft wissen wollen, maßen Wir selbst nicht verlangen, daß Uns bei jetzigen Geldklemmen Zeiten ein 6on Z^tuit verwilligt werde, da Wir doch Tag und Nacht in Unruhe und Mühe zum Besten des Landes Unsere Zeit zu bringen; Also ist Unser gnädigstes Begehren, Ihr wollet fürs künftige Euch dergleichen der Landeshoheit nachtheiligen Freiheit gänzlich entäußern, und keinen Menschen, er seh wer er wolle, ohne Unsere gnädigste Genehmhaltung ein Präsent ver­willigen, noch weniger eine jährliche Bestallung setzen, um so mehr, da Uns als Landesfürsten die Disposition der Landes - Einkünfte zustehet, und Wir Uns von keinem Minister, Rath oder vames lnaitrisiren lassen, und obwohl die Frau Ober-Hof-Meisterin, welche Euch in Ansehung ihrer und anderer dieserhalv einige Proposttion thun lassen, eine kluge welterfahrene Hofdame ist, so hegr sie doch principia iwxcziAntia, und mischet Sich in alles, welches Wir aber bey Unserm Leben nicht dulden werden, noch daß die Frauenzimmer- Seuche nach Unserem Todte einwurzeln, welches Wir einer getreuen Land­schaft ernstlich verbiethen, allermaßen bekannt ist, daß die meiste Höfe durch die Reif-Röcke die größten und geheimsten Affairen dem Fürsten zum Schaden und zum Verderb Land und Leute zu äiriZiren gesuchet, wenn zumal die Diener von deren Befehl äöpknäirczn oder ä-zponclirt haben.

Wie Wir nun das gnädigste Vertrauen hegen, Ihr werdet diese Unsere Willens-Meinung in allem befolgen und dieses Rescript zu denen Landschafts Akten heften solt lassen, also bleiben Wir Euch mit landesherrlicher Huld und Gnade wohl beygethan.

Gegeben Weimar zur Wilhelmsburg den 24. Novbr. 1738. Ernst August Hz. S.

Verantwortlicher Redakteur: vr. Hans Blum. Verlag, von F. L. Herbig. Druck von Hiithel 6 Legler in Leipzig.