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mit allem, gleichsam als ein Acker, den Gott vorzüglich gesegnet, versehen ist, deren Bürger und Einwohner höfliche und wohlgesittete Leute sind; auch ist die Stadt ringsherum mit reizenden und angenehmen Gegenden umgeben. Zu allem diesem kam noch die Kunst und umpflanzte die Stadt mit Lindenalleen und Maulbeerbäumen, welche den vorzüglichsten Spaziergang der Einwohner ausmachen. Ueberhaupt scheint die ganze Gegend umher sich zu einem Garten zu vereinigen und Leipzig das Lusthaus darinnen zu sein." So viel über die äußere Physiognomie des „alten Leipzig. „Von seinen innern, namentlich den socialen und sittlichen Zuständen in jener früheren Zeit vielleicht ein anders Mal! K. B.
Zu den Kirchlichen Iragen in Preußen.
Bei der Wichtigkeit, die nicht nur für Preußen, sondern auch für die Fortentwicklung der evangelischen Kirche in ganz Deutschland der bald dort zusammentretenden Generalsynode beizumessen ist. können wir nur dankbar das Unternehmen zweier Bonner Professoren begrüßen, die mit warmem Herzen und praktischem Geschick sich der Erörterung der auf ihr zu lösenden Fragen unterzogen haben. Das erste Heft der von ihnen herausgegebenen „Synodalsragen "*) beginnt mit einem Aufsatze von Prof. v. d. Goltz, der nachzuweisen sucht, daß die beabsichtigte gemeindliche Organisation der evangelischen Landeskirche in Preußen trotz der ungünstigen politischen und kirchlichen Lage gerade jetzt eine unabweisbare Nothwendigkeit sei; daß sie trotz der in der Kirche eristirenden Spaltungen und Gegensätze für die zunächst- liegende Aufgabe ein erreichbares Ziel sei. Dazu thue aber Noth, daß die bevorstehende Generalsynode sich auf die ihr zunächst gestellte Aufgabe beschränke, die Fragen über Bekenntniß und Union, Lehrnorm und Kirchenzucht :c. bei Seite lasse, und nur ein definitives Organ für die Landeskirche schaffe und seine Kompetenz nach der Seite der Provinzialgemeinde wie gegenüber der Kirchenregierung richtig abgrenze.
In einem zweiten Aufsatze behandelt dann Dr. Wach „die rechtliche Stellung der außerordentlichen Generalsynode" und weist nach, daß dieselbe nicht nur eine berathende, ein Gutachten abgebende Versammlung sein dürfe, sondern daß sie eine durch die Mitwirkung des Kirchenregiments beschränkte constituirende Gewalt haben müsse; außerdem wird das richtige Verhältniß der Provtnzialsynoden zur Generalsynode klar gelegt.
Endlich führt uns in einem dritten Aufsatz Prov. Dr. Beyschlag mit der ihm eignen Gewandtheit den Entwicklungsgang der deutsch-evangelischen Kirchen versassung von 1817 — 1873 vor — es ist dieses ungemein anziehende Geschichtsbild also nicht auf Preußen beschränkt, sondern umfaßt alle Ereignisse im Verfafsungsleben der einzelnen deutschen Landeskirchen. Auch wer dem diese Darstellung begleitenden Urtheil nicht überall beistimmt, wird für die geschichtlich klare Entwicklung und Zusammenstellung dem Verfasser dankbar sein.
Wir behalten uns vor. auf die weiteren Hefte dieses neuen, durchaus unparteilichen und in freiester Form erscheinenden Unternehmens zurückzukommen, empfehlen dasselbe inzwischen aber dringend der aufmerksamen Beachtung unserer Leser. — g.
Synodalfragen. Zur Orientirung über die bevorstehende Generalsynode. Herausgegeben von vr. H. Freih, von der Woltz und vr. A, Wach, Erstes Heft. Bielefeld und Leipzig. Verlag von Belhagen «- Klcising. (Preis: 12 Sgr.)
Verantwortlicher Redakteur: vr. HanS Blum. Knlaz »»» F. L. Hervig. — Druck von Hiithel S Segler in Leipzig.