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Der kursächsische Kanzler Dr. Nicolaus Krell.
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Z)er Kmsächsische Kanzler Dr. Uicotaus Arell.

Unter den Insassen des Königsteins verdient ganz besonders auch der kursächsische Kanzler Dr. Nieolaus Krell genannt, und dessen Gedächtniß gerade in der jetzigen Zeit wieder aufgefrischt zu werden. Man konnte ihm nichts weiter zur Last legen, als daß er im Einverständnisse mit dem Kurfürsten Christian I. (1386 bis 1391) die Streit- und Lästersucht der (lutherischen) Geistlichen durch das sog. Friedens-Mandat vom 28. August 1888 zu mäßigen, die Exorcismus. Formel bei der Taufe abzuschaffen, und den Adel in seinen Jagdberechtigungen und Präsentations-Rechten zu beschränken suchte. Dies führte ihn unmittelbar nach dem Tode seines Herrn (25. Sep­tember 1591) in Haft, sodann am 17./18. November 1591 in den nach ihm benannten Krellen-Thurm auf der Festung Königsstein und nach lOjährigem schweren Gefängniß am 9. October 1601 auf das Schaffst. Der Scharfrichter hatte auf sein Schwert, welches noch in Dresden zu sehen ist, die jene Zeit characterifirenden Worte:<üave Olvwiane" eingraviren lassen.

Die tragische Geschichte dieses ausgezeichneten Staatsmannes ist neuer­dings wieder von theologischer Seite behandelt worden.*) Es verlohnt sich aber auch der Mühe, daß das gegen Krell eingehaltene Verfahren einmal von ju­ristischer Seite ins Auge gefaßt werde, um an der Hand der Gesetze und der jetzt vollständiger vorliegenden Acten**), die ganze Abscheulichkeit des gegen Krell begangenen Justizmordes darzulegen.

Nachdem unter der Regierung des Kurfürsten August, des Vaters von Christian I. der strengste Orthodoxismus des Lutherthums in Kursachsen die Oberhand erhalten hatte, ging Christian I. von viel freieren Ansichten aus, welche mehr der neuen Lehre von Philipp Melanchthon zugethan waren. August hatte seinem Sohne Christian den Dr. Krell, einen tüchtigen Juristen,

") Fricdr. Brandes, Der Kanzler Krell, ein Opfer des Orthodoxismus. Leipzig 187». Früher erschien: Leben, Schicksal und Ende des Dr, Nie. Krell. Leipz. 1798; ferner Cas­par Peucer und Nie. Krell von E, L. H, Henke. Marburg 1865.

") Die Acten wurden ziemlich vollständig mitgetheilt in dem Buche: Der Kanzler vi>. Krell von Richard. Dresden 1850, 2 Bände. Aber gerade die Hauptsache, die Zeugen- Verhör-Protokolle wurden weggelassen nnd die Verhör-Protokolle des Dr. Krell selbst nur unvollständig abgedruckt.

Grcnzboten II. 1874. 56