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begrenzt; Schritt für Schritt, aber ohne Schwanken und Zurückweichen, besteht die Regierung oui denn (-^lsullu^g und erzwingt sie: der Tpruch des Richters und die Zum mm mg c öffentlichen Meinung sind ihre festen stützen; in der Wahl der Perionen ist kein F.hlgiiff vorgekommen. Und so dürfen wir mit Zuversicht hoffen, daß dei solch, n Fno-ern das Kapitel deutsch-römischer Geschichte, das wir eile^eu, dereinst n>il Goires Hülfe die Überschrift tragen wird: Deutschlands ^ieg üder Rom!
Constantin Bulle.
Zur Suezkanalfrage.
Zur großen Genugthuung aller Handeltreibenden wird gemeldet, daß Herr von Lcsseps seine Drohung, die Loolsen zu entlassen, die Leuchtthürme auszulöschen und den Kanal unpassirbar zu machen, wenn man auf der durch die internationale Kommisston in Konstaminopel festgesetzten Tonnengebühr beharren würde, nicht ausführen wird. Es wird diese Nachricht mit um so größerer Freude begrüßt, als der Londoner Agent der Suezkanalgesellschaft erst vor wenigen Tagen bekannt gemacht hatte, daß alle Schiffe die von Lesseps verlangte höhere Gebühr zahlen müßten und daß diejenigen Schiffe, welche sich dessen weigerten, gezwungen sein würden, entweder ihre Waaren zu Land über den Isthmus zu befördern, wo sie die Schiffe des rothen Meeres in Empfang nehmen würden, oder die alte Route um das Kap der guten Hoffnung zu nehmen. Gleichzeitig wurde angekündigt, daß von jetzt an mit großer Strenge darauf gehalten werden würde, daß die Schiffe ihre Passagegebühr vor dem Eintritt in den Kanal zu zahlen haben.
Herr von Lesseps hat also den Borstellungen der vereinigten Mächte und den Bajonetten des Khedive nachgegeben und die Eventualität, daß der Mcekönig von Egypten den Kanal in Besitz nehmen und auf eigene Faust verwalten könnte, für die Interessen der Aktionäre des Suezkanals schädlicher erachtet als momentane Unterwerfung unter die Beschlüsse der internationalen Kommission. Denn in der That dürfte seine Opposition die Folge haben, daß die beregten Beschlüsse einer Revision unterzogen werden. Und wie wir glauben, mit vollem Recht!
In dem Firman, welcher die Suezkanalgesellschaft concessionirt, werden derselben, in Anbetracht der sehr großen Privilegien, welche ihr gewährt wurden, gewisse Verpflichtungen auferlegt, die auszulegen dem Sultan zusteht. Nun erhielt die Gesellschaft das Recht, per Tonne, welche durch den Kanal