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Sänger, diese Ausgabe selbst zu besitzen, damit, wenn vier derselben sich zusammenfinden, ihnen, die sonst im Auffinden der besten und zuträglichsten Quellen so großes Geschick zu bethätigen wissen, die beste Liederquclle nicht fehlt. Vieles wäre über die Schönheiten und Borzüge, über Geist, Originalität, Auffassung und Anordnung jedes einzelnen Liedes, der in Rede stehenden Sammlung zu sagen; aber wo bietet sich der Raum zu einem solchen Unternehmen? und besser ist es doch, die Sänger suchen selbst zu ergründen, nicht nur worin die Vorzüge der edelsten Weine und des besten Gerstensaftes, sondern auch worin die Eigenthümlichkeiten eines Tonsetzers und der besondere Reiz einer Komposition bestehen. Wie mit ganz anderem Genuß werden sie dann singen und wie wird sich ihnen dann erst das innerste Wesen der Tondichtungen, die so Vielen unter ihnen häufig nur leerer Sang und Klang und gedankenloser Zeitvertreib bleiben, erschließen. Hat der Männergesang eine neue Zukunft vor sich — man kann berechtigten Zweifel daran haben, denn die großen, unsinnigen Trink-, Bummel- und Sängerfeste sind nur ein Zeichen seines unaufhaltsamen Verfalls, ein bedenkliches memeuto morc — dann führe man ihn auf geistigere Bahnen und wecke ein tieferes Verständniß und eine eingehendere Erkenntniß der Kunst in den Ausübenden; das kann aber nur geschehen im Geleite und im Vertrautsein mit dem Besten und Edelsten, was auf diesem Gebiete bisher hervorgebracht wurde.
H. M. Schletterer.
Dom deutschen Ueichstag.
Berlin, 19, April 1874.
Die zweite oder Specialberathung des Militärgesetzes wurde am 13. April durch einen ausführlichen Vortrag Miquel's eröffnet, welcher im Auftrag der Commission das Referat über den ersten Abschnitt zu erstatten hatte. Der Vortrag beschränkte sich auf eine sehr klare Wiedergabe der in der Commission einander gegenübertretenden Meinungen. Auf den Referenten über den ersten Abschnitt folgte der Abgeordnete von Bennigsen zur Entwickelung seines zum § 1 eingebrachten Abänderungsvorschlags, welcher das von den reichssreund- lichen Parteien, mit der Regierung in vertraulichen Verhandlungen abgeschlossene Compromiß enthielt. Nach diesem Abänderungsvorschlag soll der § 1 lauten: Die Friedenspräsenzstärke des Heeres beträgt für die Zeit vom 1. Januar 1873 bis zum 31. December 1881 401,659 Mann. Anstatt der