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Proben gleichzeitiger Volkslieder über die Sempacher Schlacht : in neuhochdeutscher Uebertragung mitgetheilt.
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wüthige Siegeslust, sondern auch eine rechte, wahre Kampfesfreude, die helle Lust am Schlachtengewühl. Wir erinnern nur an das originelle Heil das sich, wie ein wilder Schlachtruf, durch ganze Lieder hinzieht, gleich dem feuri­genAlala!" in Tyrtäus' Kampfliedern. Wo solche Lieder entstehen konnten, da mußten auch die Männer nicht selten sein, die sich, wie wir's in der Schlacht bei St. Jacob sahen, mit zügelloser Tollkühnheit unter die zehnfache Ueberzahl der Feinde stürzten und den überwallenden Muth sämmtlich mit dem Leben bezahlten, die nachher, als es zu Hause nichts mehr zu kriegen gab, gleich denheiligen Lanzen" der Samniten, in hellen Haufen als Reis­läufer in fremde Dienste gingen und ihre Schlachtenlust auf französischen und italienischen Schlachtfeldern büßten.

ZUM römisch-deutschen Streit.

Zur Geschichte der römisch-deutschen Frage von Dr. Otto Mejer. Dritter Theil, erste Äbtheilung. Rostock 1874.

In Nr. 30 dieser Blätter vom vorigen Jahre haben wir des zweiten Theiles zweite Abtheilung von Dr. Otto Mejer's Geschichte der römisch-deut­schen Frage besprochen. Wir erinnern hier nochmals daran, daß der erste Theil dieser verdienstvollen Arbeit das Verhältniß zwischen dem deutschen Staat und der römisch-katholischen Kirche von der letzten Reichszeit bis zum wiener Congreß behandelt. Des zweiten Theiles erste Abtheilung giebt die Geschichte der bairischen Concordatsverhandlung, desselben Theiles zweite Ab­theilung, die wir hier schon besprochen, giebt die Verhandlungen, welche Preu­ßen, Hannover und die oberrheinischen Staaten bis zum März 1819 mit Rom führten. In der jetzt vorliegenden ersten Abtheilung des dritten Thei­les sind die Verhandlungen der protestantischen Staaten des deutschen Bun­des mit Rom von 1819 bis 1821 dargelegt. Wir wollen uns bei dieser An­zeige auf das dritte Capitel dieser Abtheilung, auf Niebuhr's Erlangung der preußischen Cirkumscriptionsbulle beschränken. In den entsprechenden Capi­teln der vorhergehenden Abtheilung waren die Umstände dargelegt, welche, nachdem die Zusammensetzung des preußischen Staats durch den wiener Con­greß eine wesentlich veränderte geworden war, für die Gestaltung der römisch kirchlichen Verhältnisse in der neuen Staatsordnung das EinVerständniß mit dem römischen Stuhl unerläßlich machten. Ferner waren die verschiedenen