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Berbürgung seiner Einrichtung ab, oder kann man es nach den scheinbaren Bedürfnissen des Augenblicks zuschneiden? Die letztere Ansicht wird alsdann das gewichtige Präcedenz für sich haben, daß in der Periode der norddeutschen Bundesverfassung und in den zwei ersten Perioden der deutschen Neichsver- fassung eine terminweise Behandlung der Heereseinrichtung für zweckmäßig erachtet worden ist. Ob nach sieben Jahren der Krieg von 1870—1871 vergessen ist — die Völker vergessen erstaunlich schnell heutzutage, wenn das Vergessen im Zug der Neigung liegt — oder ob ein neuer schrecklicher Kampf frischblutende Erinnerungen zurückgelassen hat, das wissen wir heute freilich nicht. Das aber wissen wir, daß an dem Tage, wo die Milizpartei im deutschen Staat den Sieg davon tragen wird, das deutsche Volk den Weg Polens eingeschlagen hat, von dem es keine Umkehr giebt. Die Willkühr über die Pflicht stellen, die Tageslaune über die aus dem unverletzbaren Kern des nationalen Wesens herausgearbeiteten Institutionen, das ist der Weg Polens. Die deutschen Stände des 17. Jahrhunderts dachten so gut wie die polnischen nicht an den Inhalt des Staatslebens, sondern nur an ihre formelle Ungebundenheit, gerade so wie heute ein großer Theil des Reichstags nur an sein Budgetrecht. Schon damals nannte man dieses formelle Recht Freiheit, libertas, Libertät im damaligen Curialstyl. In Deutschland fand sich aber eine Monarchie, die diese Libertät zerbrach; so wurde das Leben der Nation vor der Freiheit ihrer Stände gerettet. Die polnische Freiheit aber ist gestorben, an der Furcht zu sterben.
Es bleibt uns die bedeutungsvolle Frage, warum in dem heutigen denkwürdigen Moment die deutsche Monarchie ein Compromiß angenommen haben mag, anstatt das Wesen der Staatsinstitutionen aufrecht zu halten gegen den Mißbrauch einer angeblichen Freiheit. Es läßt sich nur Eine Antwort finden, die indeß genügt. Nach einer Regierung voll That und Arbeit, wie die des ersten deutschen Kaisers, durften, ja mußten seine Rathgeber Bedenken tragen, dem greisen Haupte der deutschen Nation zum zweiten Male die bittre Erfahrung eines verfassungsrechtlichen Streites aufzuerlegen. Diese Erfahrung konnte aber unvermeidlich werden, wenn die Auflösung des Reichstags keine wesentlich veränderte Majorität ergeben hätte, was doch nicht mit unbedingter Sicherheit zu berechnen war. Die Helden und Staatsmänner, welche das deutsche Reich gegründet, konnten auch insgesammt sich sagen: mögen die nächstdem das Staatsschiff Lenkenden die Frage entscheiden, wie sie den Körper des Schiffs zusammenhalten wollen, nachdem sie es empfangen haben, auf die offene See hinausgeführt, in gutem Stande.
Darein müssen wir uns denn ergeben, wenn wir auch nicht im Stande sind, es mit leichtem Herzen zu thun.
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