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Schwäche willkommner, als wenn sie um eine ernste Entscheidung herumkommen kann. Es ist ja so angenehm, die Lasten der Gegenwart auf spätere Tage oder noch besser auf nachkommende Menschen abzubürden. Indeß hat noch kein Weiser behauptet, daß bei diesem bequemen Grundsatz die einzelnen Menschen und noch weniger, daß die Völker damit vorwärts kommen.
Bei dem Militärgesetz handelte es sich doch in erster Linie keineswegs darum, dem französischen Rachebedürfniß eine Reihe von Jahren gerüstet gegenüber zu stehen. Eine solche Rüstung erklärten selbst viele Fortschrittsleute, auf dem Wege der jährlichen Budgetbewilligung nicht versagen zu wollen. Es handelte sich um etwas weit Ernsteres. Es handelte sich um den bewußten Entschluß der deutschen Nation, in der Praxis ihres Stäatslebens das Budgetgesetz fortan als ein Aus führ ungsgesetz zu erkennen und nicht als die alljährliche Neubildung aller Staatsinstitutionen. Die letztere Vorstellung, daß ein Volk die Macht und das Recht habe, sich alljährlich neu zu schaffen, daß es im Stande sei, den erschöpfend korrekten Ausdruck seines Wesens alljährlich in einen einzelnen Akt zusammenzudrängen — das ist recht eigentlich die Summe des revolutionären Wahnwitzes. So lange ein Volk diese Doktrin in der Behandlung einer seiner wesentlichen Institutionen voraussetzt, so lange gleicht es dem Menschen, der eine fixe Idee nicht völlig losgeworden ist, von dem man deshalb nicht wissen kann, ob er nicht im nächsten Augenblick die Hand an sich legt zur wahnsinnigen Selbstzerstörung.
Wer würde sich wohl bei dem Trost unserer Fortschrittsleute beruhigen, wenn er einen Menschen beschäftigt sähe, sich eine neue Lunge einzusetzen: man solle den Menschen nur machen lassen, es sei doch nicht zu glauben, daß er sich eine Lunge einsetze, die nicht zum Athmen tauge!
Zu jedem organischen Dasein gehören gewisse quantitative Verhältnisse, und ohne die Bestimmung dieser Verhältnisse giebt es auch keine Einrichtung der Heeresorganisation. Soll die Einrichtung des Heeres eine gesetzliche sein, so muß das Gesetz auch die quantitativen Verhältnisse bestimmen. Der Instinkt des deutschen Volkes war nie so nah daran, die Nothwendung der gesetzlichen Einrichtung des Heeres zu erfassen, als in dieser Osterzeit. Wenn jemals ein Grundsatz verdient hat, durch die Arbeit eines Wahlkampfes dem Volke eingeprägt zu werden, so ist es dieser. Die Reichsregierung ist indeß zu dem Entschluß gekommen, die Auflösung des Reichstages vermeiden zu wollen. Dann blieb allerdings nichts übrig, als das nationalliberale Compromiß anzunehmen, welches die grundsätzliche Entscheidung auf sieben Jahre vertagt und die gegenwärtige Heereseinrichtung als Provisorium hinstellt, welches vorübergehenden Forderungen der politischen Lage dient. Nach sieben Jahren wird die grundsätzliche Frage dieselbe sein, wie heute: hängt die Wirksamkeit eines Nationalheeres von der gesetzlichen