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Die erste Berathung über die Novelle zur Gewerbeordnung, in welcher Novelle bekanntlich die strafrechtliche Verfolgung des gebrochenen Arbeitsvertrages beantragt wird, übergehe ick) bis zum Bericht über die zweite Berathung. Ob es zu einer solchen in diesem Falle kommt, ist freilich zweifelhaft. Die Gedanken über diesen Gegenstand sind noch so widerspruchsvoll, die Frage selbst so wenig spruchreif, die Regierungsvorlage erscheint so mangelhaft, so sehr als eine durch die Ungeduld gewisser Kreise der Regierung abgezwungene Arbeit, daß die vorwiegende Ansicht dahin geht, man thue am besten, die Vorlage in der Commission zu begraben. Ein Begräbnis), das alle Aussichten hat bei der kurzen Arbeitszeit, welche dem Reichstag für die vielen und schwierigen Aufgaben dieser Session zu Gebote steht.
Ich gehe ebenso hinweg über die erste Berathung des Preßgesetzentwurfs. Meine Ansicht, wie dieser Gegenstand positiv zu behandeln wäre, kennen Sie, ohne derselben Beifall zu schenken. Vielleicht erreiche ich mehr auf dem Wege der negativen Induktion, indem sich zeigt, daß jede andere Art, die Presse zu behandeln, zu unerträglichen Uebelständen führt. Bei dem vorliegenden Entwurf ist der betreffende Beweis leicht. Er wird bei der zweiten Berathung ohne Zweifel siegreich geführt werden, ohne daß die Herrn Redner etwas Besseres an die Stelle zu setzen im Stande sind, wenn sie auf dem Standpunkt der individuellen Verantwortlichkeit für die Preßerzeugnisse verharren.
Am 23. Februar gelangten zwei eng zusammengehörige Gesetzentwürfe zur ersten Berathung, nämlich das sogenannte Comptabilitätsgesetz, welches die Reichsregierung bezeichnet hat als Gesetz über die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Reichs; zweitens ein Gesetz über die Einrichtung und Befugnisse des Reichsrechnungshofes. Beide Gesetzentwürfe wurden, wie fast alle Vorlagen dieser Session, zur Vorberathung an eine Commission verwiesen. Der in die Reichsverfassung tief eingreifende Gegenstand wird uns bei der zweiten Berathung eingehend beschäftigen.
Am 25. Februar faßte der Reichstag endlich Beschluß über den Platz, auf welchem das künftige Reichstagsgebäude errichtet werden soll. Von vielen sehr unzweckmäßigen Vorschlägen lenkte der Abgeordnete August Reichens- perger den Entschluß des Reichstages auf einen bescheidenen, aber sehr praktischen Plan durch die Wahl des Terrains, auf dessen einem Theil das jetzige interimistische Reichstagsgebäude sich befindet. Der Reichstag hat seinen Beschluß gefaßt, aber manche Stimmen wollen die Ausführung dennoch bezweifeln, weil die Erwerbung des ganzen erforderlichen Terrains unüber- steiglichen Schwierigkeiten begegnen werde. Wir wollen dies einstweilen nicht glauben, eine nähere Erörterung dieser Platzfrage aber, die Alles in Allem eine Berliner Localfrage ist, den Lesern der Grenzboten an dieser Stelle ersparen. ' L —r.