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Oesterreichische Ansprüche auf deutschen Reichsboden.
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die Regierung eines deutschen Retchslandes, die Abhängigkeit deutscher Klöster von einem fremden, österreichischen Abt, wie ihre jurisdictionelle Ausnahme­stellung, endlich die Ausbildung sächsischer Geistlicher in einer vom Deutschen­haß erfüllten nichtdeutschen Stadt im Geiste des Ultramontanismus und Panslavismus : das Alles widerspricht durchaus der Würde wie dem Interesse des deutschen Reiches und Sachsens. Die jüngsten Vorgänge bei den ober- lausitzer Reichstagswahlen mahnen zur Vorsicht, nicht umsonst klagen ober- lausitzer Blätter über, das Umsichgreifen des Ultramontanismus und die sy­stematische Verhetzung der oberlausitzer Katholiken. Und selbst die Successions­ansprüche Oesterreichs sind nicht zu vergessen, weiß man doch, wie nahe bis vor Kurzem das sächsische Königshaus am Aussterben war. Jetzt steht das deutsche Reich in voller Macht, in Wien ist eine Politik am Ruder, welche dem Ultramontanismus scharf entgegentritt und die Freundschaft unseres Reiches braucht; möge man jetzt, das wünschen wir mit Pfeiffer, in Dresden daran denken, diesen unhaltbaren Zuständen, diesen Resten einer überwunde­nen Zeit, in friedlichen Verhandlungen ein Ende zu machen!

Lusatus.

Dom preußischen Landtag und vom deutschen Keichstag.

Berlin, den 16. Februar.

Am 0. Februar stand im Abgeordnetenhaus zur dritten Berathung ein Gesetzentwurf, betreffend die Betheiligung des Staats an dem Unternehmen einer berliner Stadtbahn. Es handelt sich um eine direkte Verbindung der in Berlin mündenden großen Bahnen des Ostens und Westens der Monarchie. Die Bahn soll vom Ostbahnhof ausgehen und Berlin in gerader Linie bis Charlottenburg durchschneiden. Außer der direkten Verbindung der großen Eisenbahnlinien verspricht man sich auch große Vortheile für den berliner Localverkehr. Das Unternehmen sollte früher von einer Privatgesellschaft in die Hand genommen werden, deren Finanzmittel jedoch der Aufgabe sich nicht mehr gewachsen zeigten, als die Reaktion gegen das Gründungsfieber eintrat und mit ihr die Schwierigkeit der unbegrenzten Geldbeschaffung. Unsere Berichterstattung hat dieses Gesetzentwurfs in den früheren Stadien der Berathung nicht erwähnt, weil er im Grunde weder ein politisches noch über­haupt allgemeines Interesse hat. Die Errichtung einer Stadteisenbahn in