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endlich das Schisma aus der Welt schaffte. Von dem widerstrebenden Papste Johann XXIII. erzwäng man Gehorsam und Unterwerfung, und man setzte die Proclamation einiger inhaltschwerer und weitreichender Grundsätze durch, welche geeignet waren, die Stellung der kirchlichen Faktoren wesentlich zu verändern. Das Conzil behauptete, unmittelbar seine Gewalt von Jesu Christo zu besitzen; es forderte Gehorsam von jedem Christen, ausdrücklich auch vom Papste, in allen die Einheit, den Glauben und die Reformation der Kirche betreffenden Fragen. Und diese Forderungen des Conziles wurden damals von aller Welt gutgeheißen: mehr als zwei Jahre hindurch existirte gar kein Papst. Das Conzil war in dieser Zeit die sichtbare Spitze und der Einheitspunkt der Christenheit. Als man endlich, Ende 1417, wieder einen Papst wählte, legte man vor der Wahl gewisse Verpflichtungen dem zu wählenden auf, die auch der neue Papst Martin V. gewissenhaft einzulösen sich bemühte. Daran konnte kein Zweifel aufkommen, daß die berufenen Constanze? Decrete ins kirchliche Recht damals neu aufgenommen waren, — die regelmäßige Wiederkehr der ökumenischen Synoden, ihre Competenz für die bezeichneten Gebiete, und auch die theoretische Grundlage selbst, die conziliare Hoheit und Autorität: alle diese Sätze waren von Papst und Conzil, von der Kirche selbst, als gültige Normen angenommen worden.
War aber der hiermit geschaffene Zustand ein zweifellos klarer, ein haltbarer, oder auch nur ein möglicher? Man wird diese Frage nicht zu bejahen im Stande sein.
Die conziliare Partei hatte das seiner Bedeutung und seiner Auslegung nach neue Prinzip der conziliare» Autorität ausgesprochen und momentan ihm auch praktische Nachachtung verschafft. Aber das war alles, was man gethan. Man hatte die allerdings unendlich schwierigere, aber durchaus nöthige Ausgestaltung und Durchführung und Anwendung des neuen Prinzipes für Verfassung und Verwaltung der Kirche nicht zu Stande gebracht. An theoretischen Monologen war aber weit weniger gelegen, als an praktischen Beschränkungen und detaillirten Maßregeln. Was konnte den Schäden und Gebrechen der Kirche aus der doctrinären Behauptung conziliarer Hoheit an Hülfe und Besserung erwachsen? Nicht auf allgemeine Behauptungen und prinzipielle Deklamationen kam es an, sondern auf eine Reihe von einzelnen faktischen Modisicationen der päpstlichen Kirchenregierung und päpstlichen Verwaltungspraris.
Sieht man von den prinzipiellen Phrasen ab, so hat das Costnitzer Conzil die ganze schmachvolle Wirthschaft des Papalsystemes aufs neue eingeführt und gutgeheißen. Die Concordate, die das Papstthum 1418 mit den einzel- nen Nationen abschloß, gewährten einige kleinere Erleichterungen, einige kleinere Verbesserungen des früheren Zustandes, — auf die nächsten fünf