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Hälfte der Theilungssumme, so kommt das nicht unbeträchtliche Vermögen von 1600 Mark heraus.
Wir können auch hier wieder nicht an Dürer vorübergehen. Dürer besitzt im Jahre 1524 außer einem mit allerlei Hausrath gefüllten Hause und einem ansehnlichen Kunstverlage eine jährliche Rente von 100 sl., die ihm für seine dem Kaiser Maximilian gelieferten Arbeiten aus der Reichssteuer des Rathes von Nürnberg ausgezahlt wird; endlich ein Kapital von 1000 fl. In einem höchst interessanten Briefe (nachzulesen in Campes Reliquien p. 58. oder Eitelberger Quellenschriften III. Sl) vom Jahre 1624 bittet er den Rath dies Geld anzunehmen und ihm mit 5°/g zu verzinsen, „awff das Ich sambt meinem Weib, dy bede nun alle dag alt, schwach vund vnfermüglich werden wölln, darstu ein ziemlicher hawshaltn zur Not torft haben." Er weiß, daß der Rath so große Summen nicht aufnimmt, führt ihm aber zu Gemüthe, daß er vielen Herrn vom Rathe, wenn sie Rath oder Hilfe brauchten, mehr umsonst als um Geld gedient habe, daß er in den dreißig Jahren in der Stadt kaum 500 fl. Verdienst gehabt, dagegen von fremden Herrn und Leuten verdient habe, und somit fremdes Geld in der Stadt verzehre, daß er vom Kaiser steuerfrei gemacht, doch darauf verzichtet habe, endlich daß ihm glänzende Anerbieten in Venedig und Amsterdam gemacht seien, die er Nürnberg zu Liebe ausgeschlagen habe.
Der Rath hat denn auch ein Einsehen, und Dürer würde mit einer Rente von 150 fl. „anständig" haben leben können. Hiermit würde ferner auch ganz gut stimmen, daß nach Hamburger Rathsrechnung v. I. 1541 gegeben wird: 49 tat 15 sol 9 äeu. pro oxpensis vietus et menss, et vestitu I'rg.nsisei T^nnermaim Mvems piotoris solut-z, I^ueas lüranaeu uobili et illustn pietori, ixsius Ilvro ....*) und daß ein adeliger Erfurter Student im Jahre 1483 26 Goldgulden, 2 hohe Groschen, 6 Pfennige — 25 hohe Groschen für ein Gulden gerechnet — braucht.
Sehen wir uns auch einmal das Inventar eines herunterkommenden Malers, des schon öfter erwähnten M. Ostendorfer zu Regensburg an. Dessen Ehefrau hinterläßt 1550 folgendes Eigenthum: Halskleider: 1 rother Unterrock mit schwarzen parcheten Brust. — 1 rother Unterrock mit einer grünen arlesen Brust. — 1 kleinen Schurz. — 1 Negalfarben purpia- nischer Rock mit Sammt verbremt. — 2 schwarz leine Schurz. — 1 Goldfarbs atlases Bruslel mit Erbel mit Sammt verbremt. ^- 1 weiß lein Schurz. — 1 Negalfarbs atlases Brustel ohne Erbel mit Sammt verbremt. — 8 leine Schleier. — 2 baumwolle Schleier mit gülden Laisen. — 3 leine Goller. —
') Die Summe von 49 Pfund muß mehr als ein Jahresunterhalt sein, da erst 1543 die nächste Angabe von 36 t-rl pro piotm-a et vmtioum rm» oum restitu auftritt.