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den Leib zugeschnitten sind, dazu das Ehebette. „Item wes ik hebbe bonen desse vorschrewen ghave, des gan ik nimande bet dan Corde minem rechten broder vnde minem erven." Der Erblasser kehrt indessen von seiner Römerfahrt zurück, und gestattet uns durch ein zweites, zwanzig Jahre später aufgenommenes Testament wiederum einen Blick in seinen Hausrath, der uns erkennen läßt, daß seine Umstände sich gebessert haben. Er testirt i. I. 1410: Zu verschiedenen Kirchenbaulegaten und frommen Stiftungen — 11 Mark; seines Schwagers Sohne — 20 Mark; seiner Tochter eine Leibrente von 3 Mark (was nach sonstigen Analogien zu 8"/o capitalisirt eine Summe von 38 Mark darstellen würde) und wenn sie erwachsen ist 10 Mark; seinem Bruder alle Mobilien und Immobilien. — Es ist zu bemerken, erstens, daß die obigen Summen Nebenposten sind, da der Bruder wiederum Haupterbe ist, zweitens, daß die Frau, bezüglich deren Tochter — denn erstere muß in der Zwischenzeit gestorben sein — eigenes Vermögen gehabt haben dürften, denn für drei Mark Jahresrente ließ sich auch damals nicht leben.
Rührend ist ein Testament des Caspar Durchel st einer zu Wien v. I. 1425. Dieser bestimmt u. a. das güldene Kleinod, silberne Gürtel und zwei Gulden für dreißig Messen hintereinander, führt Perlen und Kreuzlein auf, die für ausgeliehene Pfänder aufbewahrt werden, und vertheilt die geringe Habe an Stücken von Kunst, zwei jüngste Gerichte, ein Oelberg, ein Zehenbote, seine Trompete und sein Schwert an Freunde und Genossen .... „Eine Truhe, die ist Stephans Illuminators, die soll man Im antwurten vnd luminir plümel vnd ain erucifix vnd all sein klein luminir verbel, als sein Knab Carsperl wol wais, der Peter Lanczen Son ist, dem sol man geben sein weisen Rock vnd all sein Hosen vnd sein entwerrff puch das groß vnd sein goldpuch, da Jnn entworffen ist." Die letzten Angaben nennen uns den ganzen Apparat eines Miniaturmalers und sind darum zur Kenntniß der Technik nicht ohne Interesse.
Um weiter auch aus dem Ende des Jahrhunderts und dem Laufe des folgenden einige Angaben zu bringen, werde ein Theilungstraktat zwischen Absolon Stummen und Hinrik Bornemann, seinem Stiefsohn zu Hamburg v. I. 1493 erwähnt. Absolon erhält das Haus in der alten Beckerstraße, dazu alle „suluersmyde, kledere vnde hußgerade", ausgenommen, was zum Amte des Malergewerkes gehört, das soll er mit Heinrich theilen. Dafür soll er zahlen ein jährliches Leibgedinge von 28 Mark in zwei Fristen, ferner an die Töchter Heinrich Bonhauens 450 Mark, wovon 200 bar zu entrichten sind, 250 in Form „aller sulversmyde, schalen, becker schuwevote (Schaustücke?) vnd wes ere selige moder heff gedreyen in betalinge genommen werden." — Capitalisiren wir die 28 Mark des Leibgedinges wie oben -— macht ein Kapital von 350 Mark — und setzen die Auszahlungen gleich der