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Die Belagerung von Metz unter dem Kaiser Karl V. II.
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Die Jelagermg von Metz unter dem Kaiser Karl V.

Von Max Jähns. II.

Der Friede von Crespy war im Grunde genommen auch nur ein Waffen­stillstand. Sobald der Zusammenstoß drohte zwischen dem Kaiser und der schmalkaldischen Union, da hatte auch Frankreich wieder die gleißnerische Hand im Spiel; bereitwillig ergriffen sie die bethörten deutschen Fürsten, so zornig sich auch Martin Luther noch kurz vor seinem Tode darüber ausgelassen und so dringend auch der Kurfürst von Brandenburg, Joachim II., davon abge- rathen hat. So lange der Kaiser triumphirte, war freilich Deutschland ge­schützt; als sich aber Moritz von Sachsen gegen ihn wendete, da schlug die Stunde, von der an sich die französische Krone mit Edelsteinen zu schmücken begann, welche deutsche Fürsten vom Diademe ihres Kaisers lösten und dem Erbfeinde in die Hände spielten. Vergeblich schrieb ein der evangelischen Sache so treu ergebener Mann wie Melanchthon dem Kurfürsten:Er möge doch betrachten, ob ein solcher Krieg mit ungewissen und gefährlichen Leuten, wel­cher Zerstörung des ganzen Reiches bringen möchte, zu erregen sei, und be­denken, was es sei, ordentliche Hoheit und ein gefaßtes Reich mit Kur- und Fürsten in einen Haufen zu werfen und eine Zerrüttung und Confusion zu machen, deren Niemand ein Ende sehen könne." Trotz dieser dringenden Abmah­nung und trotz der Vorstellungen der sächsischen Stände schloffen Kurfürst Moritz und die Fürsten von Mecklenburg, Anspach und Hesfen-Cassel mit dem Könige Heinrich II. von Frankreich,der sich gegen uns Deutsche in dieser Sache mit Hülfe und Beistand nicht nur als Freund, sondern als liebreicher Vater verhält," am 13. Jan. 1SS2 zu Chambord ein Schutz- und Trutzbündniß gegen ihrengemeinschaftlichen Feind", den deutschen Kaiser, umdessen ty­rannisches Joch bestialischer Knechtschaft von den Häuptern zu schütteln", und zugleich jenen traurigen Vertrag, durch welchen Cambray, Metz. Toul und Verdun an Frankreich überlassen wurden. Heinrich sollte diese Städte,welche zum Reich gehören, aber doch nicht deutscher Sprache sind," alsVicarius"

Grenzten I. 1874. <!