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Dom preußischen Landtag.
Berlin, den 21. Dezember 1873. Indem wir fortfahren, der technischen Einzelheiten der Budgetberathung nicht zu folgen, beginnen die für uns bemerkenswerthen Landtagssitzungen dieser Woche am 16. Dezember. An diesem Tage kam im Abgeordnetenhaus die Interpellation eines Mitglieds der polnischen Fraktion zur Berathung. Der Interpellant hatte sich beschwert, daß den katholischen Geistlichen der Provinz Posen, welche auf Anordnung des dortigen'Erzbischofs den Religionsunterricht in den oberen Klassen nicht ertheilen dürfen, weil ihn die Regierung in deutscher Sprache verlangt, die Ertheilung dieses Unterrichts auf Privatem Wege durch die Regierung nicht gestattet worden sei. Natürlich läßt sich aus einem solchen Verbot das wirksamste Kapital schlagen über Neligionsver- folgung, Ausrottung der Nationalität u. dgl. Aus der Antwort des Kultusministers auf die Interpellation ergab sich indessen, daß in der Provinz Posen an den Gymnasialorten für die katholischen Zöglinge der Gymnasien förmliche Privatschulen zur Ertheilung des Religionsunterrichts in polnischer Sprache errichtet worden sind. Den Besuch dieser Privatschulen hat der Regierung den Zöglingen der Gymnasien untersagt. Das ist Alles, könnte man sagen, aber es liegt allerdings in der hier angeregten Frage viel. Man würde die Regierungsvorschrift ohne Widerspruch gerechtfertigt finden müssen, daß auf einem Gymnasium, wo der Unterricht aller übrigen Gegenstände in deutscher Sprache gegeben wird, der Unterricht in der Religion keine Ausnahme zu machen hat. Die Schüler, welche dem deutschen Unterricht auf allen andern Gebieten folgen können, werden es sicherlich auch auf dem Gebiet der Religion können. Die Regierung erklärt sogar, daß die Zöglinge, um die es sich handelt, meist des Polnischen gar nicht oder nur unvollkommen mächtig sind. Es handelt sich also bei dem Verlangen der katholischen Geistlichkeit, den religiösen Unterricht polnisch ertheilen zu wollen, um die Absicht, in den jugendlichen Gemüthern die Sache der Religion zu identificiren mit einer dem deutschen Reich und Volke feindlichen Nationalität. Was thut nun die Regierung? Sie zwingt nicht etwa irgend einen Theil der Jugend zum Empfang des deutschen Unterrichts. Sie sagt nur: „wer den Religionsunterricht polnisch empfangen will, und dies nicht im Hause, sondern in einer Privatschule, der hat meine für den deutschen Unterricht eingerichteten Gymnasien zu verlassen." Insofern, als für die betreffenden Jünglinge die Gymnasialbildung wünschenswert!) oder unentbehrlich ist, liegt freilich in jener negativen Bedingung, an welche die Erlaubniß zum Gymnasialbesuch geknüpft worden, ein indirekter Zwang, den man streng finden kann. Allein wie konnte die Regierung anders? durfte sie um irgend einen Preis das Unternehmen der katholischen Geistlichkeit,