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Die renitenten Geistlichen in Hessen. II.
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setzen und vor den mit offener Kriegserklärung in das kirchliche Gebiet ein­dringenden Gegnern das Heiligthum mit der eigenen Person, mit Habe und Existenz zu decken." Das Blatt möchteerzittern und schaudern, wenn der Weg dieses Gesammt-Konsistoriums zu seiner Autorität und Geltung von Marksteinen gebrochener Gewissen bezeichnet sein sollte; da wären ihm und der christlichen Kirche tausendmal besser Steine, blutig wie die Steine des Stephanus." Die Unabhängigkeit der Kirche,das souveräne Königthum Christi," das sei der Mittelpunkt des heutigen kirchenpolitischen Streites. Darum hoffen sie die Rettung ihrer mit so viel Aufwand von Auslegung geschaffenen hierarchischen Sonderbarkeiten vom jetzigen Kampfe der Ultramon­tanen, und tragen dies, mit Vorliebe zur Schau, wie sie auch aus Groll über Gottes Thaten in der neusten Geschichte sich dem Traume von einer Her­stellung des Kurstaates als der einzigen Unterlage für eine Wiedergeltend- machung ihrer Tendenzen hingeben. Einstweilen aber verkündet ihr Blatt: Gottos Wort und Vilmar's Lehre vergehet nun und nimmermehr!" und Vilmar ließ ebenals Weihnachtsgruß" eine Schrift über denTodeskampf der hessischen Kirche" ausgeben.

Dagegen steht fest, daß bei fortgesetzt verschiedenem Auftreten der Regie­rung der ganze Spuk in nichts verfliegen wird. Jede patriotische und kirch­liche Partei hüte sich aber Sympathie mit diesen Sonderlingen sich einzu­reden, vor denen bereits in Hannover, Stade und Braunschweig die Behör­den gewarnt haben. Möge Vorstehendes zu dieser Einsicht beitragen!

Lin Schlußwort über Kirche und Staat in den Gereinigten Staaten.

Von Prof. H. Jacoby. Herr Vi-. Thompson hat in Nr. 45 der Grenzboten theils seine Schrift über Kirche und Staat in den Vereinigten Staaten von Amerika zu ergän­zen theils mein Referat über dieselbe zu berichtigen gesucht. In beiden Be­ziehungen fühle ich mich zu einigen Bemerkungen veranlaßt. Der Referent hatte darauf hingewiesen, daß durch die Sonntagsgesetze die christliche Kirche Privilegirt werde. Herr Dr. Thompson entgegnet, daß die religiösen Ge­bräuche und Feiertage der Juden und Chinesen gleichen gesetzlichen Schutzes genießen.*) Bin ich recht berichtet, so hören in den Staaten, in welchen Sonntagsgesetze bestehen, am Sonntage alle Geschäfte auf, sowohl für Chri­sten als auch für Nichtchristen. Ist an den Festtagen der Juden und

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