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Die renitenten Keifflichen in Hessen.
Von Dr. Karl Wippermann. II.
So groß der Schlag auch war, welchen die Sache der Mlmaraner durch Hessens Vereinigung mit Preußen erfuhr, so hatte diese doch zunächst nichts im Gefolge, wodurch sie sich besonders hätten beeinträchtigt fühlen können. Sie schienen sich sogar eines besonderen Schutzes in Berlin zu erfreuen. Als offenes Geheimniß galt, daß der Landesadministrator v. Möller mit Schwierigkeiten in Berlin zu kämpfen hatte, als er im Herbst 1866 gegen Metropolitan Vilmar zu Weisungen wegen Kundgebungen zu Gunsten des Kurfürsten vorging. Es machte dies den unangenehmsten Eindruck in Hessen. Man konnte hier nicht begreifen, wie die Conservativen in Preußen nur in den Wahn gerathen konnten, daß sie einen Zuwachs erhielten durch Personen, welche eine Hauptschuld an Hessens langjährigen Mißverhältnissen trugen und staatsfeindlich gesinnt waren. Kaum schien etwas weniger in Einklang zu stehen mit den Schritten, welche Preußen jetzt endlich in der nationalen Sache that.
Aber trotz jener Protection fühlten die Mlmaraner sich beunruhigt. Sie wurden sich bewußt, daß die ganze Entwicklung, in welche Hessen nun gezogen war, nothwendig auch auf kirchlichem Gebiete zu Gestaltungen führen werde, welche ihrem absonderlichen Systeme die Grundlage entziehen mußten. Daher legten sie seit 1866 ein außerordentliches Mißtrauen in dieser Beziehung an den Tag. Sie konnten sich, wie jedermann, recht wohl vorstellen, daß Preußen nicht darauf ausgehen werde, die Union in Hessen einzuführen. Wenn sie gleichwohl Befürchtungen wegen des Bekenntnißstandes laut werden ließen, so hatten sie damit zunächst und vor Allem Aenderungen der Kirchen-Verfassung im Auge. Diese rechneten sie mit zum „Bekenntnisse", ja es bildete dieselbe, wie oben gezeigt, recht eigentlich die Grundlage ihrer hierarchischen Tendenz. Was sie hauptsächlich fürchteten, das wahr die nunmehr näher gerückte Verwirklichung des schon lange von der hessischen Bevölkerung gehegten Wunsches nach Einführung einer Presvy- terial- und Synodalverfassung mit großer Selbständigkeit der Gemeinden. Allerdings bildete dies den geraden Gegensatz zur Vilmar'schen Richtung und gehörte deshalb zum Programm der Liberalen. Diese, in kirchlicher Beziehung vertreten durch die „Guntershäuser Conferenz evangelischer Geistlichen aus beiden Hessen und Nassau", richteten in der That schon im Februar 1867 eine Bitte an den König, wegen Einführung jener Verfassung und zugehöriger Bildung eines eiuzigen Konsistoriums an Stelle der bisherigen drei. DieS
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