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man nicht bloß mit zwei Worten vorübergehen darf. Wir schließen aber im Hinblick auf das bevorstehende Fest mit dem praktischen Wunsche, daß Lach- mann's Werk auf dem Weihnachtstische recht vieler, die Sinn und Verständnis; für die Schönheit der sophokleischen Dichtung haben, vor allem aber auf dem Weihnachtstische des deutschen Gymnasiasten zu finden sein möge. Der Preis des Buches — 4 Thaler — ist so überraschend niedrig, daß er kaum in Frage kommt. G. Wustmann.
Uccesstonserfahrungen im Wrstenthmn Mldeck.
(Schluß.)
Bis zu der im Jahre 1810 erfolgten Säeularisation war Schaaken ein freiweltliches Fräuleinstift gewesen, ursprünglich zu dem Zwecke der abgesonderten und fortdauernden Religionsübung errichtet. Auch nach der Säkularisation blieb es als Fräuleinstift erhalten, jedoch lediglich mit dem Charakter einer Versorgungsanstalt. Die nach dem Statut berechtigten Personen erhielten bestimmte Präbenden, Adelige doppelt soviel als Bürgerliche; bei Mangel passender inländischer Damen sollten ausländische, jedoch nur Adelige, bedacht werden. Der waldeckschen Volksvertretung des Jahres 1848 dünkte das eine wenig gemeinnützige Einrichtung; sie machte der damaligen Fürstin- Regentin den Vorschlag, das Stift aufzuheben, und faßte zugleich die Verwendung der Einkünfte desselben zur Errichtung einer Irrenanstalt ins Auge. Fürstin Emma, deren Hingebung an die Interessen des Landes die waldeck- sche Bevölkerung noch lange ein dankbares Gedächtniß bewahren wird, genehmigte die Aufhebung und willigte in die Verwendung zu dem angegebenen Zwecke. Die Einkünfte sollten nunmehr so lange aufgesammelt werden, bis ein zur Ausführung dieses Planes genügendes Kapital vorhanden sein würde. Director und Syndicus des Stifts wurden infolgedessen entlassen, die Einkünfte der Staatssinanzverwaltung unterstellt. Wiederholt wurde das Stift von der Regierung ausdrücklich als aufgehoben bezeichnet, ja es wurde für ein 18S0 aufgenommenes Staatsanlehen verpfändet. Kein Zweifel also, daß es Staatsgut geworden war und als solches behandelt wurde. Allein, es kamen die fünfziger Jahre und mit ihnen die Mode, die Acte des Jahres 48 als illegal darzustellen und, wenn möglich, rückgängig zu machen. So verfiel zunächst das Consistorium auf den Gedanken, in einer Eingabe an den in zwischen zur Regierung gelangten jetzigen Fürsten das Stift frischweg für die