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Vom preußischen Landtag.
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Dom preußischen Landtag.

Berlin, den 30. November 1873.

In der ersten Sitzung dieser Woche gelangte eine Interpellation des Abgeordneten Duncker bezüglich der Reichstagswahlen zur Verhandlung. Herr Duncker wünschte Mancherlei zu erfahren, er wollte nicht nur über den Zeit- Punkt der Reichstagswahlen, sondern auch über die unentgeltliche Beförderung der Reichsboten auf den Eisenbahnen belehrt sein. In Bezug auf den Zeit­punkt der Reichstagswahlen hatte er jedoch seine Anfrage falsch gestellt. Er wollte wissen, ob der Bundesrath darüber bereits Beschluß gefaßt habe. Der Bundesrath aber muß zwar bei der Auflösung des Reichstages um Zu­stimmung angegangen werden, die Bestimmung des Wahltages innerhalb der gesetzlichen Frist fällt jedoch ausschließlich der kaiserlichen Prärogative zu. Es war daher auch falsch, wenn Herr Duncker in seine Interpellation die Frage aufgenommen hatte, für welchen Wahltag die preußischen Bevoll­mächtigten zu stimmen instruirt worden seien. Demgemäß mußte der Inter­pellant von dem Mcepräsidenten des Staatsministeriums die Belehrung hin­nehmen, daß die preußische Staatsregierung seine Frage hinsichtlich des vom Kaiser zu bestimmenden Wahltages nicht beantworten könne. Was die Jn- struction der preußischen Bundesbevollmächtigten hinsichtlich der den Reichs­boten zu gewährenden freien Eisenbahnfahrt anlangt, so erklärte der Minister- Mcepräsident, der Bundesrath habe sich bezüglich einer deshalb vorzubringen­den Gesetzvorlage noch nicht entschieden, über Verhandlungen aber, welche im Bundesrath schweben, Auskunft zu geben, lehne die preußische Regierung ab.

In derselben Sitzung kam der Gesetzentwurf über den Staatshaushalt für 1874 zur ersten Berathung. Der Abgeordnete Miquel hatte die Einzel- bcrathung des Staatshaushaltgesetzes wiederum im ganzen Hause beantragt, mit Ausnahme der Ausgaben des Kultusministeriums, der Eisenbahnverwal­tung und der außerordentlichen Ausgaben des Handelsministeriums. Die Annahme dieses Antrages war das Ergebniß der ersten, die weitere geschäft­liche Behandlung zu regeln, bestimmten Berathung. Wenn es sich um das Gesetz über den Staatshaushalt handelt, pflegt, die erste Berathung außer den Vorschlägen zur geschäftlichen Behandlung auch noch allgemeine Herzens- ergießungen hervorzurufen über das Gesammtbild der Finanzlage, über die allgemeinen Grundsätze und Ziele der Finanzverwaltung u. s. w. Herr Eugen Richter, der in der Fraction der Fortschrittspartei die Palme des ersten Finanzkenners Herrn Virchow streitig macht, der seinerseits alle Palmen auf seinem Scheitel zu vereinigen strebt, beschenkte uns diesmal mit einer beson­ders ausführlichen Herzensergießung. Der Finanzminister hatte in seinem

Grmjboten IV. 1873. S0