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Die Russen in Centralasien.
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gegen die Mauer rannten und nie über diese wegkonnten, ohne sie einzureihen." Der nicht unbeträchtliche Beisatz mongolischen Blutes, der in den russischen Adern fließt, ist hier der Gehilfe, dem die Erfolge zuzuschreiben sind und so rächt sich die ehemalige mongolische Unterjochung Rußlands nach Jahrhun­derten an Asien, indem sich das mongolische Erbtheil der Russen gegen die Asiaten als nützlicher Bundesgenosse erweist. Indem wir dieses betonen, be­merken wir ausdrücklich, daß wir den Russen nur mongolische Beimischung zuschreiben und keineswegs auf dem polnischen Standpunkte (z. B. Duchinski's) stehen, welcher im Russen nur den slavisirten Mongolen sieht.

Ein sorgfältiges Register macht v. Hellwald's Werk sehr brauchbar. Den Inhalt Präcisiren wir durch die Kapitelüberschriften: Die russischen For­schungen in Mittelasien. Die Landschaften Centralasiens. Wüsten- und Steppenbilder. Die Landschaften am Ssyr- und Amu-Darja. Das cen- tralasiatische Hochland. Die Völker Turans. Rußlands erste Schritte in Centralasien. Der Krieg mit Chokan (Kokan). Die Ereignisse bis zur Errichtung des Generalgouvernements Turkestan. Der Kriegszug nach Samarkand. Die Operationen gegen Chtwa. Die Ereignisse in Afgha­nistan. Die Rivalität Rußlands und Englands in Asien. «.

Lin Schmerzensschrei aus Siebenbürgen.

,Mitgetheilt von Karl Braun.

Bis zum Jahre 1848 war Siebenbürgen ein politisch von Ungarn ge­trenntes Land. Selbst vor 1526, als es noch in einem engern Verbände mit letzterem stand, hatte es seinen besondern Statthalter, seinen besondern Landtag, seine besondere Verwaltung, Besteuerung. Rechtspflege, und war es fast nur die Person des Fürsten, welche die Gemeinsamkeit beider Länder äußerlich sichtbar darstellte. Siebenbürgen trat in ein engeres Verhältniß zu Ungarn, als es am Ende des 17. Jahrhunderts, satt des eigenen Fürsten, neuerdings dem römischen Kaiser und König von Ungarn huldigte. In alten Staatsverträgen, welche bezüglich dieser bedeutsamen Aenderung abge­schlossen wurden, wird der Fortbestand der siebenbürgischen Verfassung von Seiten der Stände des Landes gefordert, von Seiten der Dynastie Habsburg feierlich gewährleistet.

Einen wesentlichen Bestandtheil dieser Verfassung bildete die Selbständig-