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Accessionserfahrungen im Fürstenthum Waldeck.
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Wie sich unter solcher Verwaltung der Ertrag des Domaniums seit 1868 gestaltet hat, läßt sich, in Ermangelung einer öffentlichen Rechnungs­legung, leider nicht feststellen; aller Berechnung nach in einer für den glück­lichen Besitzer höchst günstigen Weise. Freilich, der Fürst hat den Mitgliedern seines Hauses die Apanagen erhöht, er hat seinen Domanialbeamten Gehalts­aufbesserungen gewährt; auch wird viel Geld auf die bereits erwähnten Ab­lösungen verwandt. Nichtsdestoweniger ergibt sich von selbst: während das Land noch dazu in einem Augenblicke, da es neue Lasten zu übernehmen hatte des bisher aus den Domanialeinkünften bezogenen Beitrags ver­lustig ging, hat der Fürst seine finanzielle Lage bedeutend verbessert.

Von der fürstlichen Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten ist rüh­mend hervorzuheben, daß eine auf freisinnigen Grundsätzen beruhende Syno­dalordnung geschaffen worden ist. Aber was nützt die beste Versassung der Kirche, wenn ihre materiellen Existenzbedingungen mehr und mehr dahin­schwinden! Die vor Kurzem abgehaltene erste Session der Landessynode hat auf diese Dinge ein grelles Licht geworfen. Schon längst hat die waldecksche Geistlichkeit nicht mehr von fetten Pfründen reden können. Die altherge­brachten Dotationen der Pfarrstellen sind niemals erhöht, wohl aber durch die Ablösungen bedeutend beeinträchtigt worden. Unter dem Drucke der Ver- theuerung aller Lebensbedürfnisse endlich hat sich die dürftige Lage vielfach zu einem wahren Nothstande gesteigert. Die Folge davon ist, einmal, daß einem ', großen Theile der Geistlichen die Freudigkeit der Berufserfüllung, ja die Möglichkeit ersprießlichen Wirkens verloren geht, sodann, daß für die Neubesetzung erledigter Stellen fast kein einziger Kandidat mehr vorhanden ist. Angesichts dieser schreienden Uebelstände ist Abhülfe dringend nothwendig. Aber die Gemeinden sind zu arm, dieselbe zu gewähren und an die Staats­kasse wird nach dem oben Gesagten niemand denken; würde doch Preußen, das nach dem Accessionsvertrage mit der waldeckschen Kirchenverwaltung gar nichts zu thun hat, die Petenten mit vollem Recht an ihren summus exi- »eopus verweisen. So haben denn die Nothleidenden ihre ganze Hoffnung auf das Stift Schaaken gesetzt, dessen Verwaltung, wie oben erwähnt, ebenfalls dem Fürsten belassen ist. Mit diesem Stift hat es eine gar eigene Bewandt- niß. Darum wolle der Leser nicht zürnen, wenn wir auf dasselbe etwas ausführlicher eingehen; er wird sich selbst überzeugen, daß diese Angelegenheit eine wahre Perle kleinstaatlicher Cabinetspolitik ist. ,

(Schluß, folgt.)