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fahren. Desto mehr Bedenken hat es erregt, als verlautete, die Reichsregierung wolle die Reichstagswahlen zwischen Weihnachten und Neujahr vollziehen lassen. Man betrachtet die letzte Woche des Jahres als eine besonders ungünstige für die Wähler, denen man in der vorangehenden Weihnachtszeit durchaus keine Neigungen zu den nöthigen Wahlvorbereitungen zutraut. Außerdem nimmt man an, daß viele Landtagsmitglieder auch während der Ferienzeit nicht von Berlin in ihre heimischen Wahlkreise zurückkehren und folglich mit ihrem, da es meist angesehene Männer sind, förderlichen Einfluß bei den Reichstagswahlen fehlen werden. Die Reichsregierung wird sich diesen Erwägungen wohl zugänglich zeigen und einen späteren Termin für die Retchstagswahlen ansetzen. Freilich muß dann der Landtag seine Arbeiten um so mehr beschleunigen und die preußische Staatsregierung muß ihrem Landtag dabei zu Hülfe kommen, theils indem sie sich mit den noch einzubringenden Vorlagen beeilt, theils indem sie sich für diese Session auf die nothwendigsten Vorlagen beschränkt. Denn sonst würden auch bei einem späteren Termin der Reichstagswahlen entweder die preußischen Landtagsmitglieder in ihren heimathlichen Kreisen fehlen, oder der Termin müßte so weit hinausgerückt werden, daß der Zweck der außerordentlichen Session nicht erreicht werden könnte, der Zweck mit der Ausarbeitung des Militärbudgets für 1875 auf Grund des zu beschließenden Heergesetzes bald beginnen zu können.
Die parlamentarischen Ereignisse dieser Woche sind der Vortrag des Finanzminister Camphausen am 17. November im Abgeordnetenhause über die Finanzlage Preußens, und ferner die ultramontanen Anträge und Interpellationen. Herr Windthorst beantragte am 17. November den Ersatz des preußischen Wahlgesetzes durch ein anderes nach den Grundsätzen des Reichswahlgesetzes, Herr Bernards beantragte an demselben Tage die Aufhebung des Kalender- und Zeitungsstempels, und endlich interpellirte Herr Windthorst am 22. November das Staatsministerium wegen der in Bezug auf den Wirkungskreis des Ministerpräsidenten kürzlich vorgegangenen Veränderung.
Der Vortrag des Ministers begann mit einer Uebersicht der Staatseinnahmen und Staatsausgaben des Jahres 1872, wie sie sich auf Grund des seiner Zeit erlassenen Staatshaushaltgesetzes nach dem Ablauf jenes Jahres rechnungsmäßig gestaltet haben. Die glänzenden Finanzergebnisse dieses Jahres veranlaßten den Minister zu dem Ausspruch: „das Jahr 1872 steht in der Finanzgeschichte Preußens unerreicht da; es hat niemals eine ähnliche Erscheinung gegeben, und schwerlich wird sich jemals eine ähnliche Erscheinung wiederholen." Die Erträgnisse der einzelnen Posten, auf welche der Minister diesen Ausspruch gründete, wollen wir unsererseits hier nicht wiederholen. Es genüge die Erwähnung, daß in Summa das Jahr 1872 einen verfüg-