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Aoch einmal das Kurhessische Kausstdeicommiszvermögen.
In Nr. 39 der „Grenzboten" wurde ein Aufsatz über „die Angelegenheit des Kurfürstlich Hessischen Hausfioeicommißvermögens" veröffentlicht. Der Verfasser ging, unter näherer Darlegung der einschlägigen Thatsachen und Rechtsverhältnisse, davon aus, daß für die Lösung der Frage über das künftige Schicksal jenes Vermögens die rechtlichen Momente aus eigenthümlichen Gründen nicht allein entscheidend sein dürften und kam dann zu dem Vorschlag, die Gegenstände, unter vorzugsweiser Bedenkung Hessens, als Staatseigenthum zu behandeln, den Agnaten des hessischen Fürstenhauses aber eine mäßige Abfindung für ihre Thronfolgerechte zu Theil werden zu lassen.
Daß diese Agnaten mit dem Vorschlage nicht ganz einverstanden sein würden, war nicht schwer vorauszusehen; sie oder ihre Agenten hätten aber dem Aufsatze wenigstens eins entnehmen, sie hätten mehr Verständniß dafür gewinnen sollen, wie unpassend die langen namenlosen Inserate sind, mit welchen sie seit geraumer Zeit die Augsb. A. Z. und frankfurter Blätter zu überschütten pflegen, um ein ausschließliches Recht der Agnaten an jenem Vermögen zu beweisen. Gleichwol wurde vom präsumptiven Verfasser jener Bekanntmachungen dieser nicht mehr ungewöhnliche Weg auch in diesem Blatte zu beschreiten gesucht. Eine Persönlichkeit, von welcher sich wol nichts weniger versehen ließe, als daß sie sich mit derartigen Fragen, insbesondere mit Rechtsfragen beschäftige, Herr Srrubberg in Kassel, unter dem nom äs gusrie Armand als Verfasser von 38 Bänden in Amerika spielender abenteuerlicher Erzählungen und Romane dem Lesepublikum der Leihbibliotheken hinreichend bekannt, übersandte dieser Tage dem Verleger der „Grenzboten" ein 6 Bogen langes Actenstück als Erwiderung auf jenen Aufsatz, mit der Bitte, diese namenlos in der nächsten Nummer erscheinen zu lassen und ihm „die Insertions-Gebühren aufzugeben oder den Betrag sogleich Per Post" auf ihn zu entnehmen.
Eine die Streitfrage wirklich weiterführende Erwiderung würden wir in den redactionellen Theil aufzunehmen bereit gewesen sein; es ist uns aber befremdlich, wie es auch wenig Vertrauen auf die eigene Sache zu bekunden scheint, daß der Einsender auf diese Weise zu Werke geht. Hat derselbe so wenig Vertrauen zu uns, daß er durch Bezahlung zu erlangen hofft, was bei einer wirklichen Berichtigung der unparteiliche Sinn einer Redaction ihm hätte gewähren können, so hätten wir uns damit begnügen können, dieses hübsche Manöver zur Kenntniß unserer Leser zu bringen. Wir legten statt dessen die Erwiderung des Romanfabrikanten zunächst dem Verfasser des Aufsatzes in Nr. 39 mit der Anfrage vor, ob er für eine sachliche Weiterentwick-