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Schweizer Eisenbahnen, Kirchen und Föderalisten.
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Schweizer Eisenbahnen, Kirchen und Föderalisten.

Bern, 23, Oktober 1873.

Es ist eine Ironie des Schicksals: unser Volk verwirft eine neue Bundes­verfassung mit darum, weil sie der Bundesgewalt zu viel übertrage, der kan­tonalen zu wenig lasse. Nun hatte es zwei Gebiete gegeben, die bisher von der eidgenössischen Gesetzgebung und Verwaltung nur flüchtig, fast scheu berührt worden waren: die Eisenbahnen und das Kirchenwesen. Aber gerade Eisen­bahnfragen und Kirchenfragen sind es jetzt, welche, der Verwerfung des neuen Bundes zum Trotz, plötzlich in den Vordergrund unseres eidgenössischen Lebens treten und zwei Sitzungen unserer Bundesversammlung, die ordentliche im heißen Juli und ihre Fortsetzung im September, fast ausfüllten.

Als das Bundesgesetz über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen be­rathen wurde, ahnten nicht einmal seine eigenen Urheber, welch mächtige Ge­wässer in diesen kaum eröffneten Kanal sich stürzen würden; noch ist das Ge-- sek kein Jahr alt und schon genügt es den Bedürfnissen nicht mehr und wird seine Vervollständigung vorbereitet. Allerdings ist der gegenwärtige Augen­blick für unser Eisenbahnwesen ein außergewöhnlicher, indem eine kaum zu übersehende Reihe größerer und kleinerer Bahnen, darunter auch ein paar schmalspurige, sich zur Konzcssionirung drängten. Es wurde daher zur Ver­einfachung des Geschäftsgangs und Erhöhung der Gerechtigkeit die Konzession für eine kleine stille Bahn besonders genau und allseitig durchberathen und sodann diese als Normalkonzession hingestellt. In einzelnen Fällen machte sich allerdings der Einfluß unserer großen Eisenbahnbaronc noch zu sehr geltend, doch immer schon weniger als zur Zeit der Ohnmacht des Bundes in Eisen­bahnsachen und den einzelnen Kantonen gegenüber. Einmal wurde auch in der Eile ohne genügende Umsicht eine unschwer zu verhütende zwecklose und verderbliche Parallelbahn gestattet. Sonst aber und im Allgemeinen ist unser Volk mit dieser raschen und vollständigen Centralisation unseres Eisenbahn­wesens durchaus zufrieden: es siel dieselbe eben wie eine überreife Frucht von selbst vom Baum.

Einen fast komischen Eindruck machte es, wie rasch und unvermittelt die Bundesversammlung sich aus dem Geschäftsstaub der Eisenbahnfragen in das Seelenbad einer kirchlichen Verhandlung hineinstürzte, ja Dank der Gründlichkeit von ein paar Jungfernrednern sich zuweilen fast in ein Konzil verwandelte. Drei Rekurse im Juli, eine Interpellation im Nationalrath im September! Rekurs gegen das Pfarrwahlgesetz in Solothurn, das sämmtliche Geistliche einer periodischen Wiederwahl unterwirft, Rekurs gegen das Organisationsgesetz des katholischen Kultus in Genf mit freier Pfarr-