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Der officielle Wiener Weltausstellungs-Bericht : ein Brief an den Herausgeber der "Grenzboten"
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Ausstellung selbst die ihrer Natur nach ein vergängliches Ding ist, erhält erst durch einen solchen Gesa m mt bericht, welcher nachLage derSache nur ein offizieller sein kann, blei­benden Werth und Bedeutung. Wenigstens sind jetzt alle Sachkundigen bezüglich des offiziellen Berichts über die Pa­riser Ausstellung von 1867 dieser Meinung.

Gestatten Sie mir zum Schluß nur noch zwei Worte über die Ausstel­lung selbst. Man thut ihr viel Unrecht; und das Urtheil über sie wird, so hoffe ich, in Zukunft ein gerechteres werden. Ja es ist schon in den letzten zwei Monaten gerechter geworden. Hätte man in Wien einfach die Pariser Methode von 1867 kopirt, so wäre man natürlich noch viel mehr herunter­gerissen worden. Nun hat man hier ein Größeres und Höheres versucht, nämlich nicht eine bloßeIndustrie"-Ausstellung, sondern eine Weltausstel­lung, welche ein vollständiges Bild geben soll von der geistigen und materi­ellen Thätigkeit und dem gesellschaftlichen Zustande der mehr oder minder kul- tivirten Völker der Erde. Daß dieser erste Versuch erschöpfend gelungen, vermag auch ich nicht zu behaupten. Aber er wird seine Nachwirkungen haben, wird Frucht und Same zugleich" sein. In mg-Fnis voluisss sat est! Ich wenigstens, der ich die großen Ausstellungen seit zwanzig Jahren besuche, kann versichern: Ich habe noch auf keiner so viel Neues gesehn, als in Wien; und Andere, auf deren Urtheil ich mehr Werth lege, als auf meines, waren der nämlichen Meinung. Hin und wieder ist das Studium etwas anstrengend, aber schließlich auch desto lohnender. Es heißt ja nicht umsonst, daß die Götter den Schweiß vor die Tugend gesetzt haben". Und dann, bietet nicht Wien Gelegenheit sich von jeder Anstrengung zu erholen? End­lich aber fürspecielles Pech", das in Gestalt von toree uuljsurö auftrat, kann man die Leiter des Werks nicht verantwortlich machen.

Doch genug für heute. Leben Sie wohl!

Unter den französischen Kriegsgefangenen bei Köln.

Von Dr. Jos. Kamp. 6.

Gemäß den Bestimmungen des Regulativs über die Behandlung, Ver­pflegung zc. :c. der Kriegsgefangenen nach erfolgtem Eintreffen in den Ge­fangenen-Depots sollte eine Beschäftigung der Gefangenen in der Weise statt­finden, daß sie täglich fünf Stunden unentgeldlich, d. h. für ihren eigenen Unterhalt arbeiteten, und mußte sowohl im Interesse der Gesundheit, als auch

Grenzboten IV. 1873, 15