Ursprung und Folgen der französischen Katastrophe
vom 24. Mai.
i.
Als die französische Nationalversammlung im Frühling dieses Jahres ihre Sitzungen auf einige Wochen vertagte, waren die Parteien entschlossen, die Zeit der Ferien nicht zur Erholung, sondern zur Vorbereitung auf den unvermeidlich gewordenen, jedenfalls nahe bevorstehenden Entscheidungskampf zu benutzen. Die Stimmung war auf beiden Seiten der Versammlung in hohem Grade gereizt und kriegerisch. Die Dreißiger Commission hatte nach mühseliger, verdrießlicher und verstimmender Arbeit ihre Aufgabe zwar äußerlich zum Abschluß gebracht, aber eine wirkliche Lösung hatte sie nicht gefunden. Sie hatte den Verkehr des Präsidenten mit der Versammlung in einer Weise geregelt, die darauf berechnet war, dem persönlichen Einfluß desselben Schranken zu setzen, seine Machtvollkommenheit nach den Grundsätzen des parlamentarischen Systems zu begrenzen, die Ausübung der Regierungsgewalt möglichst in die Hände des Ministeriums zu legen und die Minister vermöge des Princips der parlamentarischen Ministerverantwortlichkeit zu Werkzeugen der Majorität zu machen. Herr Thiers nahm fast die Stellung eines eonstitutionellen Königs ein: nach seinem Grundsatz aus früheren Jahren „der König herrscht, aber er regiert nicht" wurden jetzt seine Machtbefugnisse geregelt. Dabei aber entbehrte er der wichtigsten Prärogativen des eonstitutionellen Monarchen. Seine Uebermacht war außerordentlich beschränkt. Von dem Rechte der Auflösung konnte vollends gar nicht die Rede sein, da die Versammlung souverän, Thiers nur ihr Organ war; absetzbar allerdings war er verfassungsmäßig nicht, da die Dauer seiner amtlichen Stellung mit der Nationalversammlung verknüpft war. Aber es war einleuchtend, daß die Nationalversammlung es in ihrer Hand hatte, ihn jederzeit durch ein entschiedenes Mißtrauensvotum in eine Lage zu bringen, in der er nur die Wahl zwischen offener Auflehnung gegen die Versammlung oder Rücktritt vom Amte hatte. Es war für Thiers der zwei Jahre lang den Herrn gespielt, der durch die Stellung der Vertrauensfrage die Versammlung bald von unvernünftigen Beschlüssen zurückge- Grenzboten IV. !873. 1