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Kleine Besprechungen.
Der rühmlich bekannte Prof. Dr. L. v. Bar in Breslau. einer der freisinnigsten wissenschaftlichen Schriftsteller auf dem Gebiete des Deutschen Strafprozesses, zugleich einer der ersten Kenner, der wärmsten und beredtesten Vertheidiger der Geschwornengerichte, hat vor Kurzem bei I. Guttentag in Berlin eine „Kritik der Principien des Entwurfs einer deutschen Strafproeeßordnung im Januar 1873" herausgegeben, ein Schriftchen, auf welches wir Alle dringend verweisen, die sich für die so höchst wichtigen Fragen des öffentlichen Rechtes in- teressiren, welche von der Ausarbeitung einer Reichsstrafprozeß-Ordnung unzertrennlich sind. Denn nicht mit Unrecht hat man den Zustand des Strafrechts und der Strafrechtspflege den Spiegel der Kultur eines Volkes genannt. Jeder Staatsbürger hat die Pflicht, Stellung zu nehmen in den großen Fragen, die hier für Decennien für unser Vaterland zum Austrag kommen: die konsequente Durchführung des Prinzips der Anklage und der Mündlichkeit im Strafprozesse, die Erhaltung der Schwurgerichte' gegenüber den unmoti- virten Experimenten, dieselben durch die Kgl. sächs. Schöffengerichte zu verdrängen. Die kurze Schrift v.. Bar's ist über die Hauptfragen trefflich orientirend, klar, für Alle verständlich. Wir kommen auf dieselbe noch eingehender zurück. Nur soviel mag heute schon hervorgehoben werden: Die Bedeutung solcher Voten hervorragender Gelehrter ist, wie die Geschichte des deutschen Strafgesetzbuchs zeigt zu keiner Zeit eine größere und wirksamere gewesen, als in unseren Tagen. Ihre fruchtbarste Wirksamkeit werden sie aber erst dann entfalten, wenn ihre Resultate durch allseitige Beachtung zum Gemeingut der Nation werden.
B.
Mit Juli beginnt diese Zeitschrist ein neues Halbjahr, welches durch alle Buchhandluugen und Postämter des In- und
Auslandes zu beziehen ist.
Leipzig, im Juni 1873.
Die Verlagshandlung
Verantwortlicher Redakteur: vr. HanS Blnm. Verlag von F. L. Hervig. — Druck von Hiithtf K Segler in Leipzig.