512
Genug der Aufzählung aller Monstrositäten und Lächerlichkeiten, an denen die moderne Journalistik kränkelt. Sie ist ein Opfer einer hyperreali- stischen Zettstrümung geworden und kann sie sich nicht durch kräftiges Schwimmen aus dem trüben Wasser, in dem nur der Jndustrialismus fischt, herausarbeiten, so wird und muß sie untersinken und das „Neichspreßgesetz" ist nur eine von den Wellen, die ihr über den Kopf zusammenschlagen.
Ich schließe mich dem Proteste gegen dasselbe nicht an, denn die einzige richtige Antwort auf ein solches Gesetz ist eine Action, welche die Verfasser des Reichspreßgesetzes einfach in der öffentlichen Meinung blamiren muß.
Zeigen wir, daß wir Standesehre besitzen; verbannen wir die Scheere, die Anonymität und die bezahlte Reclame und, mein Wort darauf, niemand mehr wird wagen, von „verfehlten Existenzen" zu reden! Der Ritter vom Degen wird Achtung vor dem „Ritter vom Geist" haben, wenn dieser keinen Fuchsschwanz in der Scheide trägt.
Ich habe mich ausgesprochen und hege die Absicht, indifferent bei den Verhandlungen des deutschen Journalistentags zu bleiben, wo bis jetzt wesentlich nur die materiellen In dustrieinter essen der Zeitungen zur Sprache zu kommen pflegten. Meiner schwachen Unterstützung in der Anregung oben erwähnter Fragen aber darf dagegen jeder meiner Herren Collegen gewiß sein. Aber — ich fürchte, ich bin wieder einmal zu frühe gekommen mit meinen Ansichten.*)
Dom deutschen Keichstag.
Berlin. 22. Juni 1873.
Die vielbesprochene Sitzung vom 9. Juni steht diesmal an der Spitze unseres Berichtes. Es ist nicht nöthig, daß der interessanteste Gegenstand auch der Zeitfolge nach der erste ist. Denn nun wird über jene Vorgänge längst Gras gewachsen sein in dem Augenblick, wo die Leser der Grenzboten diese Zeilen zu Gesicht bekommen. Dies sei uns doppelter Grund, den Vorfall nicht als ein aufregendes Tagesereigniß zu behandeln, sondern wie ein der Geschichte angehörendes Vorkommniß zu erläutern.
Also: der Reichstag, durch einen Mangel an Berechnung von Seiten der Reichsregierung um mindestens 5 Wochen zu früh einberufen, durch die
") Im Uevrigen gestatte ich den geehrten Zeitungsrcdactioncn den Abdruck obiger Artikel, jedoch in sxtLuso wenn ich bitten darf.