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Zur Geschichte der deutschen Feuerlöschanstalten.
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Vorrichtungen zu erfinden und anzuwenden. In Betreff der neuerdings in Gebrauch gekommenen Apparate zur Rettung von Menschenleben aus Feuersgefahr scheint der Verfasser, und zwar nicht mit Unrecht, der Ansicht zu sein, daß dieselben Mettungssäcke. Rettungsschläuche u, s. w.) zu complicirt sind, als daß ihre Erfindung einen wirklichen Fortschritt im Rettungswesen involvire.

In einem Anhange sind dem lesenswerthen Werke einige Localfeuerord- nungen verschiedener deutscher Städte aus dem 14, bis 18. Jahrhundert bei­gegeben, von denen uns die Zwickaus aus den Jahren 1348 und 1S49 be­sonders interessant erschienen sind. , </>.

?om deutschen Keichstag.

Berlin, den 18. Juni 1873.

In der Sitzung vom 9. Juni standen die Ausgaben für das Reichs­kanzleramt zur zweiten Berathung, Der Gegenstand gab dem Reichskanzler Gelegenheit, sich in dem Gewände des Witzes und der glänzenden ironischen Laune zu zeigen, die ihm so natürlich sind. Die Kritiker des Reichstages ließen es an kleinen Anlässen dazu nicht fehlen. Der bedeutendste darunter war die wiederholte Beschwerde über die russische Handelspolitik. Der Kanz­ler wies auf die langsamen und mühsamen, aber immerhin doch erreichten Erfolge hin, die Handhabung des russischen Zollsystems minder beschwerlich zu gestalten, wenn freilich auch das System selbst nicht hat geändert werden können. Merkwürdig ist folgende Thatsache, welche der Fürst anführte: die. Beschwerden über die russische Zollpolitik werden vorzugsweise von demjenigen Theil des deutschen Handelsstandes erhoben, der nach Nußland Handel trei­ben möchte, aber unter dem herrschenden System daran nicht denken kann. Derjenige, allerdings sehr kleine Theil dagegen, der nach Rußland wirklich Handel treibt, ist nicht einmal geneigt, die Vorstellungen der deutschen Re­gierung etwa durch Darbietung' von Material zu unterstützen. Denn dieser Theil besitzt durch die Erschwerung des Handels eine Art Monopol, das er durch die von jeder überstrengen Zollpolitik unzertrennlichen Practiken, wenn auch unter großem Risiko, gewinnbringend macht. Nur Handelshäuser, die mit ganz besonderen Mitteln an Geld, Erfahrung und Connexionen ausgerüstet sind, denen die Neigung zu Wagnissen nicht fehlt, noch die Fähigkeit, Miß­erfolge zu überwinden, können unter solchen Verhältnissen an Handelsunter­nehmungen denken. Daher das factische Monopol, daher aber auch die Ab­neigung, zur Besserung der Verhältnisse mitzuwirken.

Im Uebrigen hob der Kanzler hervor, daß die von Rußland angenom­mene Zollpolitik nach unseren Begriffen immerhin den eigenen Interessen dieses Reiches nicht entsprechen mag. Nur die deutsche Regierung ist nicht berech­tigt , zu verlangen, daß die deutsche Anschauung von den Interessen Ruß­lands dort als maßgebend angenommen werde. Dagegen kann allerdings die deutsche Besprechung der russischen Zollverhältnisse dort aufklärend wirken, vorausgesetzt, daß sie mit der erforderlichen Sachkunde und mit dem unerläß­lichen Eingehen auf die Einzelheiten geführt wird; während hie allgemein ge­haltenen Klagen lediglich aufreizen.