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Der Zeugenzwang im deutschen Civilproceßentwurf.
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wir darin nicht erblicken. Undurchführbar, weil gefährlich, wird die Aufhebung des Zeugenzwangs nur derjenige finden, welcher sich aus den Standpunkt nicht etwa bloß des Polizeistaats, sondern des Polizeidieners stellt, der in jedem Menschen einen Spitzbuben vermuthet. Die Geschichte zeigt, daß der Zeugenzwang im Civilverfahren entbehrlich ist; im Strafverfahren kann der Staat ohne ihn nicht auskommen, im Civil­verfahren ist seine Anwendung unsittlich, darum:

Fort mit dem Zeugenzwang aus dem deutschen Civilproceß!

Ltwas für den nächsten deutschen Journalistentag.*)

1) Die Scheere.

Also der nächste deutscheJournalistentag" soll in Hamburg abgehalten werden.

Loll! Hamburg ist eine vortreffliche Stadt. Wenn zur Zeit des Jour­nalistentages die Saison der Austern und des Corps de Ballet vorüber ist, so hat die Saison der Hummer, der Seezungen und dersauren Gurken" schon begonnen, und an passionirten Faiseurs und Arrangeurs unvermeid­licher Festessen und Toaste wird es ebenfalls nicht fehlen. Die resolutionen­gesättigte Idylle der deutschen Journalistentage scheint demgemäß Vorwurf zu einem herrlichenStillleben" auch in Hamburg zu bleiben.

Aber der Schein trügt zuweilen. An dem idyllischen Himmel der Jour­nalistentage zieht ein kleines Wölkchen auf, welches den Wunsch hat, vereint mit andern Wölkchen, eine Wolke zu werden, aus welcher es einst so Gott will recht frisch und kräftig donnern und blitzen kann, um die Atmosphäre in den Spalten der Presse zu reinigen. Und so soll denn der nächste Jour­nalistentag hiermit vor die Beantwortung einer Frage gestellt werden, welche für den Journalismus wichtiger ist als dasschätzbare Material" der Peti­tionen um Aufhebung von Stempelsteuern, Jnseratenabgaben, Confiscationen u. s. w>, welches in den Papierkörben der Regierungen zum Einschlafen prä- destinirt ist. Mit dem Bewußtsein, nicht damit durchzuringen, wenigstens in diesem Jahre noch nicht, stellen wir eine Frage aus, aber zugleich mit dem Bewußtsein alle gentlemanliken Naturen im Publikum für uns zu haben und den Journalistenstand nach und nach in die Position zu drängen, wo er, wie ein Officiercorps, nur zu wählen haben wird, seine Stan-

') Wir geben diese Artikel zunächst als Voten des Herrn Verfassers. D. Red.

GrenMen II. 1873. 60