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wir darin nicht erblicken. Undurchführbar, weil gefährlich, wird die Aufhebung des Zeugenzwangs nur derjenige finden, welcher sich aus den Standpunkt nicht etwa bloß des Polizeistaats, sondern des Polizeidieners stellt, der in jedem Menschen einen Spitzbuben vermuthet. Die Geschichte zeigt, daß der Zeugenzwang im Civilverfahren entbehrlich ist; im Strafverfahren kann der Staat ohne ihn nicht auskommen, im Civilverfahren ist seine Anwendung unsittlich, darum:
Fort mit dem Zeugenzwang aus dem deutschen Civilproceß!
Ltwas für den nächsten deutschen Journalistentag.*)
1) Die Scheere.
Also der nächste deutsche „Journalistentag" soll in Hamburg abgehalten werden. —
Loll! Hamburg ist eine vortreffliche Stadt. Wenn zur Zeit des Journalistentages die Saison der Austern und des Corps de Ballet vorüber ist, so hat die Saison der Hummer, der Seezungen und — der „sauren Gurken" schon begonnen, und an passionirten Faiseurs und Arrangeurs unvermeidlicher Festessen und Toaste wird es ebenfalls nicht fehlen. Die resolutionengesättigte Idylle der deutschen Journalistentage scheint demgemäß Vorwurf zu einem herrlichen „Stillleben" auch in Hamburg zu bleiben.
Aber der Schein trügt zuweilen. An dem idyllischen Himmel der Journalistentage zieht ein kleines Wölkchen auf, welches den Wunsch hat, vereint mit andern Wölkchen, eine Wolke zu werden, aus welcher es einst so Gott will recht frisch und kräftig donnern und blitzen kann, um die Atmosphäre in den Spalten der Presse zu reinigen. Und so soll denn der nächste Journalistentag hiermit vor die Beantwortung einer Frage gestellt werden, welche für den Journalismus wichtiger ist als das „schätzbare Material" der Petitionen um Aufhebung von Stempelsteuern, Jnseratenabgaben, Confiscationen u. s. w>, welches in den Papierkörben der Regierungen zum Einschlafen prä- destinirt ist. Mit dem Bewußtsein, nicht damit durchzuringen, wenigstens in diesem Jahre noch nicht, stellen wir eine Frage aus, aber zugleich mit dem Bewußtsein alle gentlemanliken Naturen im Publikum für uns zu haben und den Journalistenstand nach und nach in die Position zu drängen, wo er, — wie ein Officiercorps, — nur zu wählen haben wird, seine Stan-
') Wir geben diese Artikel zunächst als Voten des Herrn Verfassers. D. Red.
GrenMen II. 1873. 60