Ueber Linrichtung und Ausstattung der Wohnung.*)
Vortrag, gehalten im Gewerbe«Museum zu Nürnberg am 17. März 1873,
von R. Berg au. I.
Eine sehr wichtige, unendlich oft sich darbietende und fast täglich in einzelnen Theilen sich erneuernde Aufgabe des Kunstgewerbes, eine Aufgabe an deren Lösung nicht nur Künstler und Kunsthandwerker, sondern auch ein Jeder unter uns, und besonders die Hausfrauen zu arbeiten haben, ist die Einrichtung und Ausstattung unserer Wohnungen. Es ist dieß zugleich die umfassendste Aufgabe des Kunstgewerbes, denn ihre befriedigende Lösung beruht auf genauer Kenntniß und passender Verwerthung aller Arten kunstgewerblicher Arbeiten, verlangt nicht nur die Herstellung, resp. Auswahl, von Möbeln, Gefäßen, Webereien u. f. w., sondern vor Allem auch die Verbindung derselben zu einem einheitlichen Ganzen.
Unsere Wohnung ist gleichsam unser erweitertes Kleid. Wie wir ein Kleid vernünftiger Weise unserm Körper, unsern individuellen Bedürfnissen und Neigungen anpassen, dahin streben, daß es möglichst bequem und schön sei. also seinen Zweck, nämlich Schutz gegen Kälte oder Wärme, resp. Umhüllung möglichst vollkommen erfülle und zugleich mit dem Körper ein schönes, harmonisches Ganzes bilde, so soll auch unser Haus, unsere Wohnung, den Verhältnissen unserer Familie, unseres Standes, unserer Beschäftigung, unserem Charakter, Bildungsgrade und Geschmacke entsprechend eingerichtet, d. h, also für diese Verhältnisse praktisch, bequem und. wenn diese Bedingungen erfüllt sind, schön in Form und Farben sein.
Diesen sehr natürlichen Grundbedingungen entsprechen nun in unsern Tagen Kleid und Wohnung leider nur in seltenen Fällen. Wie unsere von der Mode vorgeschriebenen Kleider oft genug ihren nächsten Zweck nicht er-
') Die Hauptquelle für den Inhalt des Folgenden ist das auf diesem Gebiete Epoche machende vortreffliche Buch von Jacob Falke „die Kunst im Hause". Interessant und werthvoll sind auch die geistvollen Bemerkungen des Freihern E. v. Bibra in seinem Aussatze: „Gothisch? Renaissance? Nococo?" in Nr. 14, 16 und 18 des „Bazar" von 1872.
Grenzboten 187Z. II. 36