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Der gemeinnützige deutsche Verein in Prag.
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ihm so daS Interesse an derselben zum Gemeingute zu machen. Er hat ihm in gleicher Welse und Absicht Bilder aus dem Leben der Natur und des Menschen vorgeführt, und große Fragen des socialen Lebens mindestens klar zu stellen gesucht, wie er nichts vergessen hat, dessen Aufklärung gerade der Augenblick erheischte. So hat er in volksverständlicher Weise gegenüber dem Unfehlbarkeitsgedanken und dessen Dogmatisirung seine Stimme erhoben, so hat er die culturgefährdende Agitation des Jesuitismus in das rechte Licht gestellt und die verwerflichen Tendenzen des Feudalismus vor dem Volke auf­gedeckt. Um aber auch unsere Jugend von vorneherein den Gefahren des lauernden Betruges zu entrücken, und von vorneherein auf den Weg der Ge­sittung und Intelligenz zu leiten, hat er sein Augenmerk ganz besonders der Schule zugewendet, ihr entsprechende und leicht zugängliche Lehrmittel geboten und aus einer Auswahl des Besten unserer Jugendliteratur jene Bibliotheken zusammengestellt, die in der erwähnten Weise Anklang und Einführung ge­funden. Mit Befriedigung können wir hinzufügen, daß diese Bestrebungen des Vereines in den weitesten Kreisen und selbst über die Grenzen unseres eigenen Vaterlandes hinaus anerkannt wurden. Die schönste Genugthuung und Aufmunterung aber darf er wohl darin finden, daß unser deutsches Volk in Böhmen selbst sein treuester Mitarbeiter geworden ist; der Zuwachs von mehr als tausend Mitgliedern aus diesem Volke selbst giebt Zeugniß davon, wie klar und innig die Selbstlosigkeit und Ersprießlichkeit dieser Vereinsbe­strebungen im Volke erkannt und anerkannt wurden. Möchten andererseits auch die Beispiele edler Opferwilligkeit und thätiger Liebe zum Volke, die wir verzeichnen können, den Wetteifer erwecken, die der opferfreudigen Selbst­hilfe unseres Volkes leicht eine Stütze werden könnten!

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Dom deutschen Keichstag und vom preußischen Landtag.

Berlin, den 27. April 1873.

Nach dem Wiederzusammentritt nach den Osterferien ist das Hauptgeschäft des Reichstags die zweite Berathung des Münzgesetzes gewesen. Dieses Gesetz setzt zuerst die neue Münzeintheilung fest. Das Gesetz vom 4. Dezember 1871 hatte die Prägung von Reichsgoldmünzen Ä 20 Mark und K 10 Mark ange­ordnet. Das in dieser Session vorgelegte Gesetz schlug vor: die Ausprägung von Silbermünzen a 5 Mark, a 1 Mark, ä »/z Mark, a Vs Mark; die Aus­prägung von Nickelmünzen a 10 Pfennig, Ä 5 Pfennig; die Ausprägung