Mntoffchelden des KlajMen Merthums.
Als charakteristischer Unterschied zwischen antikem und modernem Leben ist oft ausgesprochen worden, daß die Stellung der beiden Geschlechter zu einander im Alterthume eine gänzlich andere gewesen sei, als heutzutage, und das bekannte Wort des Perikles, „daß es der Frau zur größten Ehre gereiche, wenn unter Männern so wenig als möglich weder im Lobe noch im Tadel von W geredet werde", scheint allerdings der Frau nur die Bedeutung einer Null anzuweisen. In der That wußte die Griechische wie die Römische Gesetzgebung nichts von einer Gleichberechtigung der beiden Geschlechter, sie ordnete für das weibliche den Zustand der Untertänigkeit vom männlichen an, und hielt den Grundsatz fest, daß das Weib als unmündig zu betrachten, daß die Gattin dem Manne nicht mehr sei als die Mutter legitimer Nachkommen, als die erste der Haussclavinnen. Die Aussprüche der alten Philosophen gehen in der Zurücksetzung der Frauen womöglich noch weiter. Indessen zwischen Theorie und Praxis dehnt sich ein weiter Raum. In Griechenland wie in Rom hat es glückliche Ehen gegeben, glücklich auch von unserem Standpunkt aus, in Griechenland wie in Rom ist in gewiß unendlich vielen Fällen die Gattin mehr als die treue Hausclavin gewesen, hat hier wie dort gleiche Interessen mit dem Gatten gehabt und mit Verständniß an seinen Entwürfen Theil genommen. Schon in den verschiedenen Staaten Griechenlands war die Lage der Frauen eine verschiedene. So war in Sparta ihre gesellschaftliche Stellung eine so freie, daß eine Fremde zur Gattin des Leonidas äußerte: „Ihr Lakonierinnen seid die Einzigen, die ihre Männer beherrschen", und daß die übrigen Griechischen Stämme, die eine so weit gehende Freiheit nicht kannten, von „Spartanischem Weiberregiment" sprachen. Wenn aber der Athenische Gesetzgeber Solon bestimmte, daß ein Testament eines Bürgers angefochten werden könne, falls sich erweisen ließe, daß es unter dem Einflüsse seiner Gattin zu Stande gekommen, so zeugt das zwar von der Absicht des Gesetzgebers, den Einfluß der Frau unmöglich zu machen, aber ebenso davon, daß solche Fälle auch in einer Athenimsischen Familie sehr denkbar gewesen sind.
Grenzboten 187S. ll. 2l