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Art vorgekommen. Sehr häufig geschieht es zwar auch nicht, aber es kommt doch vor, daß die Ortsvorstände von Bauerdörfern den betreffenden Antrag machen. Bauern sind überall schwer für eine Neuerung, namentlich wenn sie ihnen keinen materiellen Vortheil bringt, in Bewegung zu setzen.
Wenn nun noch die Art der vollzogenen Verdeutschung der Ortsnamen einer Kennzeichnung unterworfen werden soll, so sind, von der deutschen Schreibart polnischer Namen abgesehn, alle meine drei Klassen derselben dabei vertreten, am wenigsten wol die beschränkte Abänderung des Namens, so daß er bloß einen etwas deutschen Klang erhält. Das ist u. a. geschehn bei Siemkau anstatt Siemkowo (spr. Schemkowo), Brust anstatt Brzusz, Wiesen» wald anstatt Wisoko, auch bei den ursprünglich deutschen Namen Waldau, Rosenau, Fronau u. a., wiederhergestellt aus Waldowo, Rosnowo, Wronie. Häufiger hat man Uebersetzungen vorgenommen, z. B. Kaltspring, Ofen, Weidenhof, Stuthof für Zymnisdroi, Piece, Wierzbowo, Kobyli. Ohne Rücksicht auf die bisherigen Bezeichnungen sind vorzugsweise die Domänenvorwerke umgetauft worden, z. B. im Kreise Samter auf einmal Dusznik, Lubieniee, Mlynkowo, Senkowo und Ludowo in Kaisershos, Wilhelmshof, Augustenhof, Albrechtshof und Preußenhof. Auffallend ist dabei die einförmige Anwendung des Wortes „Hof", bei Dörfern findet sich ebenso häufig das Endwort „Dorf". In meinen „Neun Kap." habe ich Rathschläge zur Vermeidung solcher Einförmigkeit gegeben, indem ich auf das Vorbild der Ortsnamen in urdeutschen Gegenden wies. Doch das ist eine Nebensache und kann die Freude des deutschen Patrioten darüber nicht beeinträchtigen, daß seit 10 bis 12 Jahren ein paar hundert Ortschaften in Westpreußen und Posen ihr slawisches Obergewand abgelegt und ein deutsches angezogen haben.
Aer deutsche Uatiomlfesttag.
Aus dem Voigtlande.
Zur rechten Zeit ist in Nr. 9. d. Bl. durch den trefflichen Aufsatz des Herrn Dr. H. Eckardt „Ueber die Wahl eines nationalen Gedenktages für den Krieg 1870/71" diese im vorigen Jahre so lebhaft behandelte Frage, welche bis zu befriedigender Lösung von der Tagesordnung nicht wieder abgesetzt werden kann, von Neuem in Anregung gebracht worden. Mit guten, unwi> derleglichen Gründen wird dort noch einmal die Wahl des 2. September, des Tages von Sedan, als die richtige empfohlen gegenüber den beiden anderen Tagen, dem 18. Januar und dem 10. Mai, denen man von anderen Seiten,