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Wacht am Rhein gehalten gegen einen Feind, der mit tiegerhafter Mordlust drohte, das Land mit Feuer und Schwert zu verwüsten und „möms les kein- mss" nicht zu schonen. Baden zuerst hat als Preis des Sieges das deutsche Reich verlangt und die Grenze der Vogesen gegen Frankreich. Baden allein unter allen süddeutschen Staaten hat bei den Versailler Verhandlungen auf jedes Reserverecht verzichtet und sogar freiwillig seine ruhmbedeckte Streitmacht als integrirenden Bestandtheil des preußischen Heeres in dieses aufgehen lassen und alle seine Gesandtschaften freiwillig eingezogen. Baden hat seitdem für alle neueren Forderungen des deutschen Reiches, namentlich für die deutsche Rechtseinheit, die größte Bereitwilligkeit bewiesen. Diese unvergleichliche Höhe und Kraft nationaler Pflichterfüllung dankt das Land, außer seinem herrlichen Fürsten und seinem reifen deutschen Bürgersinne, nicht zum geringen Theile seinem Staatsminister Julius Jolly.
Socialdemokratisches aus der deutschen Vergangenheit.
2. Die städtischen Arbeiter und die Kaufmannschaft. Die Zünfte haben ursprünglich weder einen politischen noch eommereiel- len Charakter, sondern sind private Vereinigungen zu kirchlichen Feiern. Das darf uns, wenn wir die Parallele mit den Verhältnissen der Jetztzeit in Gedanken festhalten, dennoch nicht als etwas durchaus Ungleichartiges erscheinen. Die Kirche des Mittelalters diente nicht allein religiösen Zwecken, sondern war zugleich der beinahe einzige Ort des öffentlichen bürgerlichen Lebens: Promenade, Markt, Theater, Concerthaus und monumentale Chronik- Dort gab sich die junge Welt Rendezvous, dort wurden Gedächtnisse gefeiert, Wappen, Gedenktafeln, Trophäen aufgestellt, dort Feste begangen, die darum natürlich alle einen kirchlichen Charakter annahmen. So entstand der Wunsch für kleinere Kreise innerhalb der Bürgerschaft, in der Kirche Speeialaltäre zu haben. Es fanden sich also Gesellschaften zu diesem Zwecke zusammen, die ihre Beiträge und Strafen — letztere wurden zum Theil in Wachs bezahlt — verwandten zur Anschaffung von Altären, Lichtern, Votivbildern, Leichendecken, oder zur Besoldung des Messners, der Leichenträger und des Gesellschaftsbetens. Hieraus entstehen die Zünfte, sei es als einzelne, sei es als Gruppen verwandter Gewerke, welche trotz häufiger Verbote allmählig eine solche sociale Bedeutung erlangen, daß sie als kleinere vollständig selbstständige Gemeinden innerhalb der größeren betrachtet werden können. Sie erhalten eigene Gerichtsbarkeit und entscheiden über ihre Mitglieder gleichsam in erster Instanz, sie bestimmen über die Contrakte der Lehrlinge und Ge-