so
Eine solche Großthat würde zu allen Zeiten, sei es in den Tagen des Alterthums oder in neueren Jahrhunderten, hoch gepriesen werden. Und so steht Colonel York da als ein würdiger Candidat für die glänzendsten Lorbeeren des Ruhms; er ist es werth und hat es verdient, daß man ihm eine Nische aus- haue im Tempel der Unsterblichkeit. Kansas aber ist ihm zu einer Dankbarkeit verschuldet, welche es nur dadurch bethätigen kann, daß es ihm die ausgesuchtesten Begünstigungen zuwendet."
So steht zu lesen im „Fort Scott Monitor." Puff!
Die österreichische Wahlreform.
Wenn man die Geschichte Oesterreichs seit dem Jahre 1859 überblickt, so bietet sich ein unaufhörliches Schwanken von einem Gegensatz zum andern dar. Die verschiedenartigsten Experimente wurden vorgenommen, aber von vornherein mit dem Bewußtsein, daß sie weder untrüglich, noch dauerbar seien, und von jedem Windstoß, der von oben her wehte, umgeworfen werden könnten. Für jeden anderen Staat sind wenigstens die Grundlagen fest, und es handelt sich nur um eine mehr oder minder konservative oder liberale Verwaltung. In Oesterreich hingegen bedeutete noch jed,r Cabinetswechsel auch einen System- oder Verfassungswechsel. Es handelt sich nicht um eine verschiedene Anwendung der Gesetze, sondern um eine fundamentale Umgestaltung des ganzen staatlichen Organismus. Hier stehen sich eben noch die nationalen Elementarkräfte unversöhnt gegenüber. Bis heute war unentschieden, wer Hammer und wer Ambos sein soll, ob Deutsche oder Slaven die Regierungsgewalt in Händen haben sollen. Noch verwickelter war die Lage für die Deutschen freilich noch bis zum Jahre 1867, bis zum Ausgleich mit Ungarn, welcher den Magyaren die Suprematie in Transleithanien überließ. Aber einfach und angenehm war die Lage der Deutschen auch in Cisleithanien durch den ungarischen Ausgleich noch keineswegs geworden. Auch hier standen 8 Millionen Deutsche 12 Millionen Slaven gegenüber, und unter den Gegnern der Deutschen standen auch hier stets die deutschgeborenen Cleriealen und Feudalen mit ihren ländlichen Hintersassen. Wenn gleichwohl der nach der Decemberverfassung von 1867 gewählte Reichsrath eine deutsche Majorität aufwies, so mußte dieses Resultat dem Draußenstehenden ebenso auffallend erscheinen, als daß nach demselben Verfassungsgesetze wenige Jahre später, 1871 unter Hohenwart, die Majorität des Reichsrathes in den Händen der Föderalisten war. Bei oberflächlicher Betrachtung dieser Thatsachen erscheinen die Wähler in Oesterreich im höchsten Grade schwankend und jeder Strö-