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Die Zölle und Verbrauchssteuern des deutschen Ueichs.*)
Von Volkswirthen, Beamten und Politikern wird es mit Beifall und Dank begrüßt werden, daß die in Hirth's Annalen erschienenen Aufsätze über obigen Gegenstand zu einem gesondert ausgegebenen Buche zusammengefaßt worden sind. Eine vielen Jnteresfirten nothwendige Hülfe ist damit beschafft, und eine Lücke in unserer politisch-publicistischen Literatur damit in sehr lobens- werther Weise ausgefüllt. Eine historisch-dogmatische Bearbeitung des Zoll- und Handelswesens unseres deutschen Reiches, eine ausführliche und eingehende Erörterung und Darlegung aller gesetzlichen und vertragsmäßigen Bestimmungen über diesen Gegenstand hat bisher noch nicht in ausreichendem Maaße existirt: es war eine schwierige zeitraubende Mühe sich im einzelnen Falle aus dem vorhandenen Materials zu orientiren. Das Bedürfniß einer systematischen Uebersicht über dasselbe, war ganz besonders deßhalb vorhanden, weil nach Artikel 40 der deutschen Reichsversassung ein großer Theil der vertragsmäßigen und sonst vereinbarten Bestimmungen und Vorschriften aus der Zeit des Zollvereins auch heute noch geltendes Recht im Reiche ist. Es war sehr erwünscht, daß ein Sachverständiger einmal alles das zusammenfasse, ordne und übersichtlich uns vorlege. In keine bessere Hand hätte diese Arbeit fallen können, als in die des Herrn Otto von Aufseß, des ältesten Sohnes des bekannten Patrioten und Gründers des Germanischen Museums, des verstorbenen Freiherrn Hans von Aufseß. Aus bayerischem Justiz- und Staatsdienst hervorgegangen, nimmt er seit einer Reihe von Jahren in der allgemeinen deutschen Zollverwaltung eine angesehene und hervorragende Stellung ein; mit allen Obliegenheiten des Dienstes vertraut, hat er die großen Gesichtspunkte für eine das Ganze umfassende Verwaltung sich zu bewahren verstanden. Dieß Werk zeugt vor der juristischen und politischen Bildung seines Verfassers: überall fühlt man den tüchtigen Praktiker, den erfahrenen Mann der höheren Verwaltung heraus.
In der Einleitung giebt uns der Verfasser einen kurzen Ueberblick über die Geschichte des Zollvereins. Die ausgedehnte Literatur ist mit Geschick und Verständniß benutzt; natürlich geht Aufseß nicht in die Details ein und versucht nicht die in den letzten Jahren geführten Controversen durch neue Behandlung weiterzuführen: auf die vornehmlichsten Resultate beschränkt sich sein Referat. Er war nicht in der Lage, die neuen Aufschlüsse zu benutzen,
*) Die Zölle und Verbrauchssteuern und die vertragsmäßigen auswärtigen Handelsbeziehungen des deutschen Reiches. Vom Standpunkte der Volkswirthschast und Verwaltung historisch.dogmatisch dargestellt von Otto Freih. von Aufseß, Zollvereinsbevollmäch- tigter für Ost- und Wcstvreußen und kgl. bayer. Oberzollrath. Leipzig, Verlag von G. Hirth 1873.
Grenzboten I. 1873. 59