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Ackerbau und dem Gewerbe beschäftigten Subjecte" führen soll. Die Mitglieder des eonseü's werden — wie könnte man das anders erwarten! — vom Staatsminister gewählt und vom Herzoge bestätigt, auch können sie nur vom Staatsminister zusammenberufen und in ihren Versammlungen geleitet werden, endlich ist die Mitgliedschaft auch nur ein bloßer Ehrenposten, aber er ist nach dem Gesetze „einer der geachtetsten im Staate," und es sollen diejenigen besonders ausgezeichnet werden, welche in diesem Conseil der Regierung mit nützlichen Erfindungen und Rathschlägen an die Hand gehen.
Die Staatszeitung theilt mit, daß am 30. November 1811 die erste Sitzung stattgesunden, und in dieser der General-Notar Bramigk eine „schöne Abhandlung über die Mittel, dem gesunkenen Wohlstand der Residenz aufzuhelfen", vorgelesen hat. Künftig soll sich nach dieser ofsiciösen, sehr beglückten, Mittheilung das ganze eonsoil jeden Montag nach dem Ersten des Monats, und jede Seetion der Reihe nach Freitags zu einer Session versammeln.
Die beabsichtigte Einrichtung einer hohen Schule in Cöthen unterblieb, weil die Stände erklärten, daß die Mittel dazu nicht zu beschaffen seien.
Wie sich in Frankreich der Staat zur Kirche stellt.
Seitdem Deutschland den großen Kampf gegen Rom aufgenommen hat, führt Frankreich den Reigen derer, die unsere schwarzen Feinde mit Verwünschungen und Verleumdungen gegen uns unterstützen. Wir sagen Frankreich, weil zweifellos die Mehrheit des französischen Volkes und der französischen Presse der Kurie im Kampfe gegen uns beisteht. Keineswegs bloß im Lager der weißen Fahne der Bourbons oder in den Büreaux der Veuillots zählt das Papstthum in seinem Kampfe gegen Deutschland seine französischen Bundesgenossen. Deutlich klingt aus dieser fast einmüthigen Feindseligkeit und Bosheit der französischen Presse und Parteien gegen Deutschland der alte gallische Hochmuth, der uns überhaupt das Recht bestreitet, die Verhältnisse unseres Staates zur römischen Kirche nach den Bedürfnissen unserer Nation einzurichten, und einen eigenen Willen zu haben. Diesem albernen Gerede gegenüber thut wirklich einmal noth, die Stellung, welche in Frankreich der Staat zur Kirche einnimmt, einer Prüfung zu unterwerfen.
Ganz anders als Deutschland ist Frankreich durch seine Gesetzgebung gegen die Uebergriffe Roms und gegen kirchliche Anmaßung überhaupt geschützt. Im Folgenden charakterisiren wir (nach Labarthe, voäes sxöeiaux Seite 224 ff.) diese Defensivstellung, indem wir im Voraus bemerken, daß sie in vielen Stücken Nachahmung zu verdienen scheint. Das Grundprincip