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Ueber die Wahl eines nationalen Gedenktages für den Krieg 1870/71.
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leitete, gegen die trefflichen, weisen Männer, die ihm dabei rathend und för­dernd zur Seite standen, gegen alle die Hunderttausende endlich, die, ein jeder an seiner Stelle, dazu mitgewirkt haben, daß das große Werk glücklich hinaus­geführt wurde. Sie tragen schon jetzt das erhebende Bewußtsein treuester und reich gesegneter Pflichterfüllung in sich; die Mitwelt preist sie, und die Ge­schichte wird ihr Andenken zusammen mit den Helden unseres großen Friedrich und unsrer Freiheitskriege den spätesten Geschlechtern noch zu leuchtendem Vorbilde überliefern.

Wir wollen endlich den Tag feiern mit innigem Danke gegen Gott da­für, daß er uns beschieden hat, in einer Zeit zu leben, in der Deutschland unter den Völkern Europas wieder diejenige Machtstellung einnimmt, die es in den Zeiten seiner politischen Zersplitterung eingebüßt hatte, die ihm aber von Rechts wegen gebührt. Ja, es sind vor unsern Augen in den glor­reichen Jahren 1870/71 die Zeichen geschehen, die den Anbruch eines neuen Welttages der Geschichte verkünden, der den Niedergang Frankreichs, den Aufgang Deutschlands zu erhöhter politischer Macht und Bedeutung bringt, zum deutlichsten Beweise dafür, daß wir nicht ein alterndes, fondern ein in vollster Manneskraft dastehendes Volk sind, dem. so Gott will, unter der Hohenzollern ruhmreichem Königs- und Kaiser-Scepter noch eine lange, große geschichtliche Zukunft beschieden sein wird.

Kulturbilder aus einem verflossenen deutschen Kleinstaat.

2. Cöthen als Kleinfrankreich.

Verschwenderisch hatte der Herzog August Christian Friedrich von An- halt- Cöthen durch' sein neues Staatsgrundgesetz seinem Reiche Schätze ausge­theilt, deren das nichtfranzösische Deutschland erst vier Jahrzehnte später theilhaftig wurde. Ja, manches deutsche Land hat bis vor Kurzem noch vergeblich sich gesehnt nach der hier ausgestreuten Fülle moderner Reformen: Gleichheit vor dem Gesetz, Trennung der Justiz von der Verwaltung. Eman­cipation der Juden, allgemeine Wehrpflicht, gewerbliche Freiheit! Noch war freilich eine nähere Ausführung des Ediets, welches doch eigentlich nur als ein Programm betrachtet werden konnte, zu erwarten. Diese erfolgte denn auch durch ein zweites Edict, vom 19. Februar 1811, freilich auch noch keineswegs vollständig, sogar schon mit Abänderungen des Programms und Greuzboten 1873. I. 4Z