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Regierung und Landtag des Königreichs Sachsen. II.
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don ihrem Rechte, auch wenn es formell noch so begründet, keinen zu weit­gehenden Gebrauch zu machen, um nicht Conflicte hervorzurufen, die leicht das ganze Verhältniß zwischen Regierung und Volksvertretung trübten. In der That wäre es ein schlimmes Debüt für einen neuen Minister, wenn er seine erste größere Gesetzesvorlage gegen den Willen einer Majorität der Volks­kammer, ob auch mit formeller Berechtigung, durchsetzen wollte. Aber freilich. Herr von Gerber hat, wie oben gesagt, durch die Solidarität mit der streng­kirchlichen und hochtorystischen Partei, m die er auf der Synode sich eingelassen, sich selbst die Hände gebunden, er ist nicht mehr frei, er steht unter Einflüssen, von denen, könnte er wie er wollte, sein Heller Verstand ihm sagen müßte, daß sie unheilvolle sind für ihn und seine ganze fernere Wirksamkeit als Minister.

Könnte denn wohl auch ein Volksschulgesetz, und möchte es noch so viel Gutes enthalten, das Zutrauen im Volke finden, dessen es zu seiner vollen Wirksamkeit bedarf, wenn sich an sein Erscheinen der stillschweigende oder ausgesprochene Protest einer Mehrheit der gesetzlichen Vertreter des Volkes heftete? Dr. K.

Dresden, Mitte Februar 1873.

Gom preußischen Landtag.

Berlin, den 16. Februar 1873.

Die Sitzungen der vorigen Woche waren mit fortgesetzter Budgetberathung und kleineren technischen Vorlagen ausgefüllt bis zu der gestrigen. In der Sitzung vom 14. Februar verlas der Ministerpräsident die königliche Botschaft, welche mit Bezug auf die von dem Abgeordneten Lasker gerügten Uebelstände beim Eisenbahnwesen eine Spezialuntersuchungscommission einsetzt und den Landtag zur Betheiligung an derselben einladet. Die in manchen Abgeord­netenkreisen der königlichen Untersuchungscommission im ersten Anfang ent­gegentretenden Bedenken, als ob dieselbe verhindert werden könne, die ihr obliegende Aufgabe mit dem ganzen erforderlichen Nachdruck zu verfolgen, hatten größtenteils wohl schon einer anderen Erwartung Platz gemacht/als die Sitzung des 15. Februar eröffnet wurde. Der Rest solcher Bedenken schwand vor der zweimaligen Erklärung des Ministerpräsidenten, welche der­selbe zuerst auf die Rede des Abgeordneten Lasker, dann auf die Aeußerungen des Abgeordneten Löwe abgab. Der Abgeordnete Lasker hatte namentlich hervorgehoben, daß jedes einzelne Mitglied der königlichen Commission in Bezug auf die Ausdehnung der Untersuchung und ebenso in Bezug auf die Benutzung der Untersuchungsmittel, welche der Commission überhaupt zustehen, dasselbe Recht haben müsse, wie die ganze Commission. Es kann bei einer Commission, die überhaupt nur aus neun Mitgliedern besteht, nicht die Majorität an die Stelle der Commission gesetzt werden. Die Beschlüsse der letzteren müssen ent­weder entweder einstimmig gefaßt werden oder die abweichenden Beschlüsse der einzelnen Mitglieder haben zu gelten als eben so viele gleichberechtigte Com­missionsbeschlüsse. Nur so hat das im Sinne des Königs mit dem größten Ernst angeordnete Werk die Aussicht auf den vollen Erfolg. Nachdem der Ministerpräsident wiederholt erklärt hatte, daß in die für die Untersuchungs­commission zu erlassende Instruktion die vom Abgeordneten Lasker geforderte