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Vom preußischen Landtag.
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wurde anfangs die Wendung versucht, daß der Fürst als preußischer Minister des Auswärtigen, der er geblieben, der Jnstructor des Reichskanzlers sowie der preußischen Stimmen im Bundesrat!) sei. Am 25. Januar hat aber der Fürst selbst angedeutet, daß diese Form für das deutsche Staatsgefühl etwas Ungenügendes, wenn nicht Verletzendes habe. Was kann einfacher und natur­gemäßer sein, als den Kanzler so zu stellen, daß sein einziger Jnstructor der Kaiser ist, der auch dem Kanzler Anweisung ertheilt, wie die Stimmen Preu­ßens im Bundesrath abzugeben sind? Was ist naturgemäßer, als daß der Kanzler, und er allein, der Berather des Kaisers ist für die Angelegenheiten der Reichsregierung, und der Berather des Königs von Preußen für die Be­ziehungen des preußischen Staates zum deutschen Reich. Für letzteren Zweck muß der Reichskanzler als solcher Sitz und Stimme im preußischen Mtnister- raih haben, auch wenn er nicht dessen Vorsitzender ist.

Gegen diese völlig naturgemäße Anordnung werden nun aber verschiedentlich Stimmen laut, auch in der Presse. DieNational-Ztg," behauptet, auf die Dauer könne nur das preußische Gesammtministerium als Jnstructor der preu­ßischen Stimmen im Bundesrats gedacht werden, deren Führer der vom Kaiser ernannte Vorsitzende des Bundesrathes, der Reichskanzler ist. Um zu beweisen, daß die preußischen Stimmen im Bundesrath unter keinen Umständen gegen den kaiserlichen Vorsitzenden des Bundesrathes abgegeben werden können, hat Fürst Bismarck am 25. Januar die Eventualität fingirt, daß der Minister eines anderen deutschen Staates vom Kaiser zum Vorsitzenden des Bundes­rathes gewählt werde. Aus dieser Eventualität, die eine aller zur Wirklichkeit drängenden Keime entbehrende Vorstellungsmöglichkcit ist, darf aber doch nicht gefolgert werden, daß das preußische Gesammtministerium der nothwendige Jnstructor des Reichskanzlers bleiben muß. Der Reichskanzler muß ein un­mittelbar kaiserlicher Beamter werden; muß aufhören, ein mittelbar königlicher Beamter zu sein. So kann man dieses Verhältniß ausdrücken. Noch deutlicher vielleicht, wenn man sagt: der Kaiser darf nicht ein Attribut des Königs sein, sondern der Träger eines selbständigen Berufs. Nun sagt freilich dieNational-Ztg.": was 'wäre das Reich ohne Preußen, was der Kaiser ohne den König? Wir aber sagen, indem wir die Bedeutung Preu­ßens vollkommen anerkennen: aus dieser Bedeutung folgt nicht, daß Preußen, als besonderes Reichsglied gedacht, seine verfassungsmäßigen Functionen im Reich als Attribut seiner Besonderheit begreift. Es folgt vielmehr, daß Preu­ßen seine Kraft ganz in den Dienst der Neichsfunctionen stellt, daß die preu­ßische Monarchie zum kaiserlichen Neichslcmd Preußen wird, in welchem un­mittelbarer als in irgend einem fürstlichen oder freistädtischen Reichslande die Staatsbehörden unter den Reichsbehörden stehen. Die letztere Konsequenz zeigt, daß die obigen Antithesen mehr als ein bloßes Wortspiel bedeuten. Hoffen wir, daß die geforderte Consequenz bald in der Wirklichkeit erscheint; sie wird einen großen Fortschritt für das deutsche Nationalbewußtsein sowohl als für die zweckmäßige Führung der Reichsregierung bedeuten. L! r.

Meine Besprechungen.

Das Piusbuch. Papst Pius IX. in seinem Leben und Wirken ge­schildert von Dr. Franz Hülskamp, Redakteur des literarischen Handwei- sers. Dritte, stark vermehrte Auflage, 1. und 2. Heft. Münster 1873, Adolph Russel's Verlag."Mit Prämie beim Schlußheft". Was ist das für eine Prämie? Ein neunjähriger Ablaß oder eine Reliquie der künstigen