regt unser Vorschlag die öffentliche Diseussion an, für welche es kaum ein wichtigeres weittragenderes Thema geben könnte, als das vorliegende. Nur zu diesem Zwecke find die vorstehenden Zeilen geschrieben. —
Schwäbische Auffände.
Fortschritte der Mtramontanen. — Der Abgang des preußischen Gesandten Herrn von Rosenberg. — Schwäbische Eisenbahnnöthe.
Man unterschätzt bei uns und im Reiche die Wirkungen jener heimlichen Agitation nicht, welche dermalen unter dem gleißnerischen Gewände der Reichstreue von den abhängigen Kreisen im Beamtenthum betrieben wird. Dem gemeinen Mann, welcher die Rechtsquellen nicht kennt, die Reichsgesetze und die Einführungsgesetze nicht zu unterscheiden weiß, wird unter der Hand alles, was ihn unangenehm berührt, als vom Reiche kommend, jede populäre Maßregel als von Stuttgart herrührend dargestellt. Sogar bei der Wiederauffrischung einer Reihe ganz veralteter kirchenpolizeilicher Vorschriften über die Sonntagsheiligung, welche von unseren Schwarzen neuerdings wesentlich geschärft wurden, mußte der Kaiser die Schuld tragen, der nach der Aeußerung unserer Oberamtmänner „ein gar frommer alter Herr" sei. Demokraten und Ultramontane wirken in dieser Beziehung mit den Offieiösen getreulich zusammen, um den Haß gegen den Norden von Neuem zu schüren. Es ist daher auch sehr erklärlich, daß die „Germania" die württembergische Regierung allen an deren deutschen Staaten als Muster hingestellt hat. Ist es doch eine Thatsache, daß für Würtemberg der Kanzelparagraph wie das Jesuiten-Gesetz thatsächlich gar nicht existirt: marianische und andere dem Jesuitenorden verwandte Kongregationen blühen hier üppig fort. Während im Norden die Rechte des Staats gegenüber der. Kirche sicher gestellt werden, sucht man neuerdings bei uns das Gebiet des Staats und der Kirche immer mehr zu vermischen, und den Staat der Kirche zu unterwerfen, aus kläglicher Angst vor einem Conflict, dem man bei aller Nachgiebigkeit für die Dauer doch nicht entgehen kann. Von einer Lösung der zahlreichen rechtlichen Conflicte in Ehesachen ist gar keine Rede. Weder der Minister des Cultus noch der Justiz lieben es, an solchen Fragen sich die Finger zu verbrennen; ja der letztere hat in einer bisher in Württemberg noch nicht dagewesenen Weise die Staatsgewalt, speciell das Richteramt, der katholischen Kirche unterworfen. Unser Landesbischof Hefele, dessen Jurisdietion seit dem württembergischen Kirchengesetz in Ehesachen von Katholiken eine ganz unbeschränkte ist, erklärt neuerdings, Ehen welche nach der Staatsgesetzgebung giltig sind, für Bigamie; der württembergische