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Montalembert das römische Programm von heute anticipirte, nämlich den Absolutismus des Vatikans auf die allerbreiteste Grundlage basirte. Eine der Aufgaben der künftigen Gesellschaft, sagte er im August 1863 auf dem Con- greß von Mecheln, wo er zum letzten Male öffentlich sprach, wäre es, den Katholicismus mit der Demokratie zu vereinbaren. Die Hoffnung, jemals noch eine absolute Monarchie dem Katholicismus günstig <zu sehen, müsse als eine eitle aufgegeben werden.
Eine Folge dieser Anschauung war es, daß seine letzte schließliche Opposition sich gegen Rom wandte. Trotzdem würde er vielleicht die Jnfallibilität anerkannt haben, sobald sie eine „vollendete Thatsache" gewesen wäre. Er sprach diesen Entschluß aus, als man ihn geradezu befragte, was er in dem Falle zu thun gedenke. Dem Papst als Vater gehorchen, auch wenn ihm Persönlich Widerstrebendes gefordert würde, das war sein klarer Wille. Er würde sich der Form nach unterwerfen, meinte der, welcher ihn besrug. — Nein, war die Antwort, er würde sich einfach unterwerfen, seinen Willen und seine Intelligenz gefangen geben. Gott verlange von ihm kein Begreifen, nur Gehorsam. Bis zu seinem Tode, welcher am 13. März erfolgte, war Karl von Montalembert das Kind und der Ritter Roms.
Lin Wort über StriKes.
Diese Blätter haben Jahre und Jahrzehnte lang, ehe die Errungenschaften wirthschaftlicher Freiheit geborgen waren, welche der Norddeutsche Bund und das deutsche Reich in Gesetze gefügt hat, für dieselben Freiheiten gesprochen und gestritten. Sie werden daher niemals über sich gewinnen — was Blättern ohne Vergangenheit natürlich viel leichter fällt — die mühsam errungene Freiheit wieder verkümmern oder vernichten zu helfen. Kommt doch auch den Klagen, daß die gewonnene Freih eit die Gesellschaft, die Wirthschaft und den Staat gefährde, nur etwa diejenige Berechtigung und Logik zu, mit welcher das Kind den Tisch schlägt, an dem es sich gestoßen hat.
Wir haben in Bezug auf Bewegung, Verkehr, und die selbständige Verwerthung der eigenen Productionskraft ein Maß von Freiheit errungen, um welches die freiesten Nationen der Erde uns mit Recht beneiden: Freizügigkeit, Niederlassungs- und Gewerbefreiheit, Coalitionsfreiheit und Heimathserwerb am Orte der Niederlassung durch bloßen längern Aufenthalt, ist uns fast ohne Schranke gewährt. Die bösen Weissagungen der komischen Geister unsrer Parlamente, welche diese Gesetze bei ihrer Geburt verdammten als einen