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Schwäbische Zustände : Jahresrückblick. - Renitenz der Regierung gegen die nationale Entwicklung der Reichsgesetzgebung und deren Folgen. - Verfall der deutschen Partei.
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ISA

faßt, daß man überall möglichst farblose Abgeordnete wählte, welche beiden Theilen genehm waren, und ebenso sehr als Vertreter der einen wie der an­deren Partei gelten konnten. Solche Männer, welche die nationale Idee nur in ganz homöopathischer Abschwächung anerkennen, sich von jeder praktischen Programmfrage vorsichtig zurückziehen, und dafür stets die ebenso inhaltslose als unhistorische Phrase im Munde führen,man müsse dem Kaisers, geben, was des Kaisers und dem König, was des Königs sei", mußten, indem sie ohne jedes Mandat der Parteigenossen, blos in Folge ihrer Stellung in der Ständekammer, die Leitung der Partei in die Hand nahmen, dieselbe von innen heraus zerstören. Das Land zieht sich daher mehr und mehr von der Residenz zurück, und namentlich ist es die zweite Stadt des Königreichs, Ulm, in welcher die nationale Partei, gestützt auf ein unabhängiges Bürgerthum, und unbeengt von den hemmenden Einflüssen der Stuttgarter Kreise, selbstän­dig in den Fragen der nationalen Politik vorwärts zu gehen beginnt. (Ulm's Abgeordneter im Reichstag ist Römer, im Landtag Pfeifer.)

Daß ein nationales Organ für die Dauer nicht unter einer Leitung ge­deihen konnte, welche dasselbe jeden Augenblick den drohenden Blicken eines Ministers gegenüber zu desavouiren bereit war, versteht sich von selbst und war daher sein Eingehen in gewisser Richtung wünschenswerth. Dennoch zweifeln wir nicht, daß das Bedürfniß in Bälde von selbst ein neues Organ hervorrufen wird, wenn erst die Verhältnisse wieder sich geklärt haben. Die Existenz einer wirklich actionsfähigen nationalen Partei in Schwaben ist Angesichts der Sonderbestrebungen unserer Regierung im Bundesrath wie gegenüber der stilleren Wirksamkeit ihrer untergeordneten Organe im Lande für die Weiterentwickelung unserer dermaligen Zustände in Württemberg wie im Reich unbedingt nothwendig.

(Schluß folgt).

Dom preußischen Landtag.

Berlin, den 26. Januar 1873.

Die vier kirchlichen Vorlagen sind nach der ersten Lesung sämmtlich an eine und dieselbe, eigens gebildete Commission zur Berichterstattung über­wiesen worden. Die Commission wird ihre Arbeit aufs Aeußerste beeilen und wird die Aenderung der auf die Kirche bezüglichen Verfassungsartikel 15 und 18 vorschlagen. Wahrscheinlich wird über diese Verfassungsänderung zunächst abgestimmt werden, weil sie, um einen gültigen Beschluß des Hauses darzu­stellen, nach 2l Tagen wiederholt werden muß. Man muß also mit der