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Der Vorsitz im preußischen Staatsministerium.
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B. die deutsche sei. Es ist daher eine große, aber höchst erfreuliche Kühn­heit dieses Buches, daß es diesem Aberglauben, wenn gleich mit vorsichtigster Mäßigung entgegenzutreten wagt. Bei seinen Landsleuten wird sich Jonckbloet dadurch freilich nur in den jetzt daselbst fatalsten Verdacht setzen, ein Germa- nophiles zu sein.

H. Rückert.

Der Vorsitz im preußischen Staatsministerium.

Berlin, den 29. December 1872.

Am Abend des 23. December brachte der Staatsanzeiger die vom 21. datirte Cabinetsordre, welche den Fürsten Bismarck vom Vorsitz im preußischen Staatsministerium enthebt. Die Cabinetsordre nimmt Bezug auf einen die Enthebung beantragenden Bericht des Fürsten, der formell am 20. December, einen Tag vor der zustimmenden Cabinetsordre eingereicht ist.

Außer der Gewähr des von dem Fürsten Bismarck gestellten Gesuches ist die Bestimmung der Cabinetsordre bemerkenswerth, daß dem Fürsten der Vortrag bei dem König bleibt: in den Angelegenheiten des Reichs und in den Angelegenheiten der auswärtigen Politik Preußens. Aufgegeben ist also die sonderbare Wendung einiger officiösen Schriftsteller, wonach die Reichs­angelegenheiten, welche nicht wenige der wichtigsten inneren Angelegenheiten des preußischen Staates umfassen, zur Sache eines Ministers des Auswärtigen gemacht werden sollten, der als solcher mit dem eigentlichen Ausland Nichts zu thun hat, dessen Beziehungen vielmehr dem Reichskanzler obliegen. Statt dieser Wendung bestimmt die Cabinetsordre als zwei getrennte Functionen: die Wahrnehmung der auswärtigen Angelegenheiten des preußischen Staates, welche in Wahrheit gewisse Beziehungen dieses Staates zu den anderen Reichs­mitgliedern betreffen, und selbständig von dieser Aufgabe: den Vortrag über die Angelegenheiten des Reiches, soweit sie den König von Preußen berühren, während dem Kaiser der Kanzler Vortrag zu halten hat. Auch dies klingt noch eomplicirt, aber es entspricht der bestehenden Sachlage. Die preußischen Bevollmächtigten zum Bundesrath instruirt nicht ein preußischer Minister des Auswärtigen und auch nicht ein preußischer Minister für die Beziehungen Preußens zum deutschen Reich, sondern der nach der Reichsverfassung vom Kaiser zu ernennende Reichskanzler, welchem der Vorsitz im Bundesrathe und die Leitung der Geschäfte zusteht.