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Wie ich Livingstone auffand.
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den wandermüden Forscher in Udschidschi getroffen, Hütte an Hütte mit ihm gewohnt und beschrieb ihn als alt, mit langem grauem Bart, durch schwere Krankheit herabgekommen und geschwächt. Aber das war schon vor sehr langer Zeit gewesen. (Schluß folgt.)

Der letzte jesuitische Jeldzug im tiroler Landtag.

Aus Tirol.

Die elerieale Mehrheit des tiroler Landtags gab schon oft und viel zu reden von ihren Sondergelüsten, ihrem wunderlichen Staatsrecht, dem Veto der Bischöfe in Schulsachen, dem Privileg zur Ablehnung der Kriegshülfe, ihrem Wahrspruch über die Decemberverfassung u. dgl. m. Aber ihre jüngste Leistung hat unseres Erachtens die früheren doch fast in Schatten gestellt.

Am 8. Oktober dieses Jahres versammelte sich im Palaste des Fürsten Salm zu Wien ein föderalistisches Kränzchen, worin auch Tirol mannhaft vertreten war. Die Vorkämpfer der österreichischenRechtspartei" beschlossen beharrlichen passiven Widerstand gegen die Decemberverfassung durch Nicht- beschickung des Reichsrathes und seiner Delegationen, eventuell auch der Land­tage. Diesen parlamentarischen Strike recht drastisch in Scene zu setzen war Niemand geschickter als der Jesuitenklub im tiroler Landtage. Im Vertrauen auf seine mächtigen Helfer übernahm er die Initiative. Anlaß dazu gab die Rektorwahl an der Universität Innsbruck. Damit verhielt es sich folgender- maßen.

Das provisorische Gesetz vom 29. September 1849 verordnete, daß der Rektor an sämmtlichen österreichischen Universitäten nur aus der Zahl der ordentlichen Professoren, d. i. solcher, die vom Kaiser ernannt und auf die Staatsgesetze vereidet sind, ernannt werden solle. Der Concordatsminister Graf Leo Thun hob indessen zu Gunsten der Jesuiten, denen die neuerrichtete theologische Fakultät in Innsbruck auf Grund einer kaiserlichen Entschließung überantwortet wurde, diese Bestimmung auf, und bedeutete in einem an den akademischen Senat daselbst gerichteten, aber nie veröffentlichten Erlaß vom 6. November 1867,daß jene Priester der Gesellschaft Jesu als Professoren der theologischen Fakultät ohne weiteres anzuerkennen sein werden, welche der Vorstand der Ordensprovinz dem akademischen Senate als solche namhaft machen wird," und erklärte die akademischen Gesetze auch gültig für die Wahl des Universitätsrektors aus dieser Fakultät. Hiernach mußte das Rektorat der Reihe nach je im dritten, und, nach Errichtung der medicinischen Fakultät