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mit dem Pumpwerk und dem Büchelungsterrain in Augenschein nahmen, nachdem sie durch einen höchst instructiven Vortrag des Herrn v. Winter im Con- greßlocal selbst dazu vorbereitet worden waren. Obwohl die Zahl der Theil- nehmcr des diesjährigen Congresses wegen der weiten Entfernung von Danzig nur gering war und sich auf etwa 200 Personen beschränkte, so wird doch Niemand die weite Reise bedauert, sondern unauslöschliche Erinnerungen aus der Ostmark des deutschen Vaterlandes mit hinweggenommen haben. Man muß es tief bedauern, daß eine Anzahl gelehrter deutscher Nationalökonomen, anstatt auf dem volkswirtschaftlichen Congresse ihre Ansichten zu vertreten, eine Art Gegencongreß in Eisenach in Scene setzen wollen. Wir wünschen den dort erscheinenden Mitgliedern von Herzen ein gedeihliches Zusammenwirken und erblicken schon darin einen Fortschritt, daß die Herren Professoren endlich von ihren Cathedern ins Volk hinabtreten wollen; allein die Veranstalter der Zusammenkunft haben ihre Einladung mit der Phrase vom „absoluten laisser taire et ImMer passer", womit sie ihre Gegner abthun zu können glauben, zu einer sehr unglücklichen Stunde abgefaßt und werden sich nun auch der öffentlichen Kritik voll und ganz unterwerfen müssen. —
Dom vertagten Landtag.
Berlin, den 29. September 1872.
Bekanntlich ist die vorjährige Landtagsession nicht geschlossen, sondern vertagt worden. Welches Jahr giebt denn aber einer Landtagsession ihren Namen? Diejenige, welche formell jetzt noch fortdauert, wurde eröffnet am 27. November 1871, vertagt am 10. Juni 1872. nachdem sie seit Ende März unterbrochen gewesen dadurch, daß die Präsidenten beider Häuser keine Sitzungen anberaumten. Am 21. October wird nach dem am 10. Juni von beiden Häusern in Uebereinstimmung mit der Regierung gefaßten Beschluß die Session wieder aufgenommen werden. Wir sind also noch in der Session von 1871. Denn die Sessionen werden nach den Jahren bezeichnet, in welche ihre Eröffnung fällt.
Liegt darin irgend etwas Bedenkliches, vielleicht gar Verfassungswidriges? Muß nicht jedes Jahr seine eigene Session haben? Davon steht nirgend etwas geschrieben. Die Verfassung bestimmt nur, daß der Landtag in dem Zeitraum vom November bis Januar jeden Jahres und außerdem so oft die Umstände
Gwizbolen IV, 1872. 10