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gewissermaßen ein allgemeines Interesse und Zusammenwirken herbeigeführt, das die besten Folgen hat.
Der englische Cassirer, mit seiner Waage vertraut, kennt deren Schwankungen so genau, daß er selbst bei schon ziemlich abgetragenen Stücken sofort bestimmen kann, ob ein ganzer oder halber Sovereign mehr oder weniger da ist; natürlicher Weise ist es das Gewicht des halben Sovereigns mehr oder weniger, das hier den Ausschlag giebt. — Dieser Gewichtsunterschied ist also circa 3'/-, Gramme."
Der Commentar schließt mit den Vorschriften der Kaiserlichen Normal- Eichungs-Commission vom 31. Januar 1872 über die Eichung und Stempelung der Goldmünz-Gewichte.
Wer an den umfassenden Erläuterungen Quenstedt's zu dem deutschen Münzgesetz den Werth und die volle Bedeutung dieses Gesetzes erkannt hat, wird mit besonderer Freude nun an dem ersten Theil seiner Schrift den weiten Weg verfolgen, den wir aus der bisherigen deutschen Zerrissenheit der Münzsysteme bis zu diesem mächtigen Fortschritt zurückzulegen hatten, unbekümmert um die Velleitäten des deutschen Particularismus und die unerfüllbaren Forderungen deutscher und internationaler Münzidealisten. Und mit Freuden wiederholen wir das Schlußwort des Verfassers: „Die deutsche Münzreform ist im Wesentlichen vollendet."
B.
Kleine Besprechungen.
Bluntschli, Staatswörterbuch in 3 Bänden, bearbeitet und herausgegeben von Dr. Löning, II. Band (11. — 18. Liefrg.) Zürich, Friedrich Schultheß 1872.
Das vorliegende Werk ist bekanntlich aus dem Bedürfniß entstanden, die wichtigsten und für den allgemeinen Gebrauch nothwendigsten Ergebnisse des großen „deutschen Staatswörterbuchs" von Bluntschli und Brater weiteren Kreisen durch kürzere Fassung und billigeren Preis zugänglich zu machen. Dieses gemeinnützige Unternehmen ist durch den bereits im vorigen Jahre abgeschlossenen ersten Band und durch den fast abgeschlossenen zweiten Band in einer stattlichen äußern Form und in sorgfältiger Redaction und Auswahl des