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daß es jetzt nur darauf ankommt, eine positive Norm überhaupt hinzustellen, deren Vervollkommnung die Sache der Praxis sein muß.
Der Reichsrechnungshof hat sein Modell in der erst in der jüngsten Landtagssession gesetzlich neu befestigten Oberrechnungskammer für den preußischen Staat, so daß bei dem Beschluß über die Einrichtung der Reichsbehörde wohl lediglich eine formale Aufgabe vorliegt.
Unter den übrigen Gegenständen ist von Wichtigkeit nur der Beschluß über die Verwendung der Kriegsentschädigung, die Frankreich uns zu zahlen hat. Der betreffende Gesetzvorschlag ist der einzige, dessen Inhalt einige Spannung erregt.
Unter den Vorlagen für den Reichstag gibt es eine, die, wie man zu sagen Pflegt, durch ihre Abwesenheit glänzt. Wir meinen das im vorigen Herbst für die jetzige Session in Aussicht genommene Münzgesetz. Der preußische Finanzminister und Bevollmächtigte zum Bundesrats für das Reichs- sinanzwesen muß gute Gründe haben, den Aufschub dieses Gesetzes für thunlich, vielleicht sogar für rathsam zu halten. Möglich, daß das Gold, von dessen Ausmünzung zu beträchtlichen Quantitäten in der neuen Neichswährung wir lesen, von dem wir aber im Verkehr selten ein Stück zu sehen bekommen — möglich, daß diese schöne neue Münze in die Keller der Banken und daß das bisher dort befindliche Silber nach dem Ausland wandert als Zahlung für alte Verbindlichkeiten. Es wäre ein Meisterstück, wenn eines Tages die Vorlage zur Einführung der Goldwährung erschiene und der Finanzminister dabei sagen könnte: die Goldmünze ist da, sie i.st nicht nach dem Ausland gewandert, sie liegt in unseren Kellern und ist bereit, den Verkehr zu speisen, sobald wir dem Papiergeld die Wege weisen; und des Silbers, soweit wir es nicht mehr brauchen, haben wir uns glücklich entledigt.
Hoffen wir, daß diese schöne Aussicht in Erfüllung geht!
Von den Verhandlungen des Reichstags ist aus der Einleitungswoche nichts zu berichten. In den Consularvertrag mit den Vereinigten Staaten, der am 12. April genehmigt wurde, wollen wir uns nicht vertiefen, so wenig wie in den Handelsvertrag mit Portugal. Der Nachtrag zum Reichshaushalt für 1872 wird erst bei dem Beschluß über die einzelnen Positionen Anlaß zur Besprechung geben. Vorläufig hat der Reichstag beschlossen, den Reichshaushalt für 1873 und den Nachtrag für das laufende Jahr gleichzeitig zu berathen.
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